Beratungen in Rentenangelegenheiten
Allgemeine Informationen
Das Versicherungsamt berät und unterstützt Sie bei sämtlichen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Der Schwerpunkt der Arbeit des Versicherungsamtes liegt auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Dienstleistungen werden kostenfrei erbracht.
Das Versicherungsamt leistet Hilfe bei der Beantragung von Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Witwen- oder Witwerrenten und Waisenrenten.
Des Weiteren können Sie Ihre Rentenversicherungskonten klären lassen oder die Überführung von Anwartschaftszeiten aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR prüfen lassen.
Die Klärung möglicher Versorgungsausgleiche und Auskünfte zu Ihren Rentenbescheiden gehören dazu.
Weiterhin unterstützt Sie das Versicherungsamt bei der Prüfung Ihrer Sozialversicherungsunterlagen, fordert für Sie fehlende Versicherungsnachweise, Zeugnisse und Urkunden ab und beglaubigt Unterlagen für Renten- und Sozialversicherungsangelegenheiten.
Auch die notwendige Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenaussagen bei fehlenden Nachweisen zählen zum Aufgabengebiet.
Alle Leistungsangebote finden Sie unterdem Reiter "siehe auch".
Widerspruchsangelegenheiten gehören nicht zum Beratungsumfang.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Liste notwendiger Unterlagen ist sehr umfänglich und trifft nicht auf jeden Einzelfall zu. Bitte lassen Sie sich daher unbedingt persönlich beraten. Mögliche Unterlagen können sein:
bei Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung:
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Geburtsurkunde
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Personalausweis
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Familienbuch (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder)
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Bankverbindung (IBAN, BIC)
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Steueridentifikationsnummer
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Nachweise über bisher nicht im Versicherungskonto dokumentierte Zeiten
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Lehrbriefe
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Zeugnisse von Schulen und Ausbildungsstätten
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Belege über freiwillige Rentenbeitragszahlungen
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Arbeits- und Sozialversicherungsbücher
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Sozialversicherungsausweis
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Nachweis über Arbeitslosigkeit
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Nachweis über Wehrdienst (Wehrpass)
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Nachweise bei evtl. Inhaftierung
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Nachweise über ausländische Beitragszeiten, wenn vorhanden
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Krankheitsbescheinigungen der Krankenkasse, wenn vorhanden
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Nachweise zum momentanen Einkommen
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Schwerbehindertenausweis, wenn vorhanden
bei Antragstellung auf Rente wegen Erwerbsminderung:
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behandelnde Ärzte
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Nachweise über Krankenhausaufenthalte
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Nachweise über Reha- Maßnahmen
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Lebenslauf- Beschäftigungsübersicht
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Aufstellung über vorliegende Krankheiten
bei Antrag auf Hinterbliebenenrente:
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Sterbeurkunde
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Rentenbescheid
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Nachweise über sämtliche Einkünfte z.B. auch Vermietung, Verpachtung, Pensionen, Kapitalerträge o.ä.
Verfahrensablauf
Die Antragsannahme erfolgt online, mit Abruf Ihrer persönlichen Daten vom Rentenversicherungsträger, ganz unkompliziert und mit wenig Papieraufwand.
Für eine Beratung oder Antragstellung können Sie sich gerne einen Onlinetermin buchen.
Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit die Beratung in Ihrer Häuslichkeit durchzuführen.
siehe auch
Altersrente für besonders langjährige Versicherte beantragen
Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen
Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Erwerbsminderungsrente beantragen
Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit beantragen
Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
Klärung des Rentenversicherungskontos beantragen
Klärung des Rentenversicherungskontos von Spätaussiedlern und Vertriebenen beantragen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ansprechpartner
Sachbearbeitung:
Frau Dietze
Tel.: +49 391 540 36 26
E-Mail: katy.dietze@soz.magdeburg.de
Frau Schmidt
Tel.: +49 391 540 36 85
E-Mail: doreen.schmidt@soz.magdeburg.de
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
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Widerspruch.
- Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
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Klage vor dem Sozialgericht.
- Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.