Beantragung einer Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Allgemeine Informationen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA gilt für die Neuerrichtung von / Anbauten an
- Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
- sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2
- sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind,
- Nebengebäuden und Nebenanlagen zu Bauvorhaben nach den Nummern 1 bis 3
- Werbeanlagen,
ausgenommen Sonderbauten.
Bis zum 31.07.2026 gilt das für die o.g. Gebäude auch noch für Umbauten und Nutzungsänderung.
Ab dem 01.08.2026 obliegt dem Bauherrn die Entscheidung, ob ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 BauO LSA oder ein Mitteilungsverfahren nach § 60a BauO LSA für Umbauten und Nutzungsänderungen in den o.g. Gebäuden angewendet werden soll (KEINE Anbauten, siehe oben).
Die Beantragung eines Bauvorhabens nach § 62 BauO LSA kann sowohl digital, als auch in Papierform erfolgen. Für die digitale Antragstellung steht Ihnen mit einer entsprechenden Authentifizierung unser Online-Portal zur Verfügung.
Eine Antragstellung per E-Mail und auch umgekehrt die Bescheidung kann auf Grund des Datenschutzes nicht erfolgen.
Um die Vorlage vollständiger Unterlagen im Interesse einer zügigen Bearbeitung wird gebeten.
Hinweise zur Onlineantragstellung
Wichtige Hinweise:
- Die Nutzung dieses Online-Dienstes ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung mit einem geeigneten Benutzerkonto möglich.
-
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Erforderliche Unterlagen
Schriftteil
- Antrag auf Baugenehmigung
online siehe Portal, in Papier mit Formular
- sofern eine Bauherrenvertretung besteht, ist eine Vollmacht vorzulegen
- Baubeschreibung
- ggf. Betriebsbeschreibung
- Bauvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers
- Erschließungsnachweise
- ggf. Statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Belichtungs- / Belüftungsnachweis
- ggf. Nachweis Barrierefreiheit
- Allgemeine Angaben/Berechnungsnachweise
- ggf. Nachbarbeteiligung
- ggf. gesonderte Beantragung von Baulasteneintragungen
- ggf. gesonderte Beantragungen von Abweichungen / Befreiungen
- ggf. Übergabe Freigabe Kampfmittelbeseitigung
Zeichnungsteil
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit gekennzeichnetem Baugrundstück (nicht älter als sechs Monate, mindestens 50 m Umkreis, so die genaue Lage zu unübersichtlich oder schwierig darzustellen ist, bitte gesonderten Lageplan in einem größeren Maßstab verwenden) (online per pdf im Portal ablegen, in Papier erhältlich über:
- Lageplan ggf. durch einen öffentlich bestellten Vermesser (zum Beispiel bei einem Grenzabstand kleiner 3,30 m)
- Abstandsflächenplan
- ggf. sonstige Lagepläne (Erschließung über öffentlich befahrbare Verkehrsfläche) oder (gemeinsame Bauteile), aber ggf. auch Baumbestandsplan, Entwässerungsplan
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
Bautechnische Nachweise
- ggf. Brandschutznachweis
- ggf. gesonderte Beantragungen von Abweichungen zum Brandschutz
- ggf. Typenprüfbericht mit gültiger Zulassung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Zustimmung im Einzelfall (z.B. Modulbauweise)
- ggf. Statiknachweis
- ggf. einschl. Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile
- ggf. Nachweisberechtigung Fachplaner
- ggf. Kriterienkatalog
- ggf. Wärmeschutznachweis
- ggf. Schallschutznachweis
- ggf. weitere Nachweise, wie Baugrundgutachten
Gebühren
Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) / Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO LSA) festgelegt.
Frist(en)
- Entscheidung über Bauantrag innerhalb von drei Wochen und 3 Monaten nach Zugang des vollständigen Bauantrages bzw. der einmalig nachgeforderten Unterlagen zur Vervollständigung.
Die Frist kann aus wichtigem Grund verlängert werden.
- Die Baugenehmigung erlischt, wenn
- nach drei Jahren nicht begonnen oder
- die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen wurde.
- Die Baugenehmigung kann für jeweils ein Jahr verlängert werden, so dies vor Fristablauf beantragt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
- Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO LSA)
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)