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Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung

Eine Wählbarkeitsbescheinigung ist eine Urkunde, mit der die Gemeinde bestätigt, dass eine Wahlbewerberin oder ein Wahlbewerber für die entsprechende Wahl „wählbar“ ist. 

Beschreibung

Wer sich als Bewerberin oder Bewerber für eine Wahl aufstellen lassen möchte – sei es als Einzelbewerberin beziehungsweise Einzelbewerber oder als Kandidatin beziehungsweise Kandidat einer Partei oder Wählervereinigung – muss gegenüber der zuständigen Wahlleitung nachweisen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) erfüllt sind.

Hierfür wird eine Wählbarkeitsbescheinigung benötigt. Mit dieser Bescheinigung bestätigt die zuständige Meldebehörde, dass keine Tatsachen bekannt sind, die einer Wählbarkeit entgegenstehen. Die Bescheinigung ist Bestandteil der einzureichenden Wahlunterlagen und wird auf dem von der jeweiligen Wahlleitung vorgesehenen Vordruck ausgestellt.

Die Wählbarkeitsbescheinigung kann auch für Wahlen benötigt werden, die nicht von der Landeshauptstadt Magdeburg durchgeführt werden. So können Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Magdeburg beispielsweise für das Amt einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten in einer anderen Gemeinde oder für andere Wahlen außerhalb der Landeshauptstadt kandidieren. In diesen Fällen kann ebenfalls eine Wählbarkeitsbescheinigung erforderlich sein. Maßgeblich sind die jeweils für die betreffende Wahl geltenden Rechtsvorschriften.

Parteien und Wählervereinigungen stellen ihren Bewerberinnen und Bewerbern die erforderlichen Formulare in der Regel zur Verfügung. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber erhalten die entsprechenden Vordrucke bei der zuständigen Wahlleitung.

Für Personen, die in Magdeburg mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Wählbarkeitsbescheinigungen ausschließlich durch das Team Meldewesen, xMeld ausgestellt. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage des vorgelegten Vordrucks der jeweiligen Wahlleitung.

Erforderliche Unterlagen

  • Vordruck für die Wählbarkeitsbescheinigung (bei der jeweiligen Wahlleitung erhältlich)

Gebühren

Die Wählbarkeitsbescheinigung wird kostenfrei erteilt.

Fristen

Die Wählbarkeitsbescheinigung muss gemeinsam mit dem jeweiligen Wahlvorschlag eingereicht werden. Diese kann daher nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Einreichungsfrist ausgestellt werden.

Für die Einreichung von Wahlvorschlägen gelten folgende Fristen:

Europawahl:
Wahlvorschläge für Landeslisten sowie gemeinsame Listen für alle Länder sind spätestens bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Bundeswahlleiterin einzureichen.

Bundestagswahl:
Kreiswahlvorschläge sind spätestens bis zum 69. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, schriftlich beim zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Landeslisten sind bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich beim Landeswahlleiter einzureichen.

Landtagswahl in Sachsen-Anhalt:
Kreiswahlvorschläge sind spätestens bis zum 48. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, schriftlich beim zuständigen Kreiswahlleiter einzureichen. Landeswahlvorschläge sind bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich beim Landeswahlleiter einzureichen.

Kommunalwahlen in Magdeburg (z. B. Wahlen zum Stadtrat, zum Oberbürgermeister oder zu den Ortschaftsräten):
Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 68. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, beim Wahlamt Magdeburg einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Was sollte ich noch wissen?

Sofern eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem Kreiswahlvorschlag als auch in einer Landesliste vorgeschlagen wird, ist für jede Einreichung eine gesonderte Wählbarkeitsbescheinigung erforderlich.

Die Kreiswahlleitung und die Landeswahlleitung entscheiden jeweils eigenständig auf Grundlage der ihnen im Original vorgelegten Unterlagen. Daher ist jeweils eine eigene Wählbarkeitsbescheinigung bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen.

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigung ist der jeweilige Vordruck zu verwenden.

Die Wählbarkeitsbescheinigung kann von der wahlbewerbenden Person selbst oder durch eine dritte Person eingeholt werden. Erfolgt die Einholung durch eine dritte Person, ist auf dem Vordruck die Unterschrift der wahlbewerbenden Person erforderlich, mit der das Einverständnis zur Einholung der Bescheinigung erklärt wird.

Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Angaben erforderlich:

  • die Wahl, für die die Kandidatur vorgesehen ist,
  • ob eine persönliche Übergabe der Bescheinigung gewünscht wird,
  • eine Versandanschrift, sofern die Bescheinigung zugesandt werden soll.

Eine persönliche Übergabe der Wählbarkeitsbescheinigung ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu ist eine Anfrage per E-Mail an edv@ewo.magdeburg.de zu richten. Die Terminvereinbarung erfolgt anschließend durch die zuständige Stelle.

Die Wählbarkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet ist und die gesetzlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit für die jeweilige Wahl erfüllt.

Voraussetzungen

Die Wählbarkeitsbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die antragstellende Person:

  • mit Hauptwohnsitz in Magdeburg gemeldet ist,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit zur jeweiligen Wahl erfüllt.

Mit der Bescheinigung wird amtlich bestätigt, dass die Person für die betreffende Wahl wählbar ist. Hierzu werden die für die jeweilige Wahl maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Dazu gehören insbesondere die persönlichen Angaben (Name, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Anschrift) der Bewerberin oder des Bewerbers, das Vorliegen der gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen sowie das Fehlen von Ausschlussgründen. 

Bearbeitungsdauer

Die Wählbarkeitsbescheinigung wird im Regelfall sofort ausgestellt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Meldewesen, xMeld

Arbeitsgruppenleiter Herr Lichtenberg

Breiter Weg 222
39104 Magdeburg

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