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Ausdruck aus dem Geburtenregister

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Randspalte im Abschnitt Onlineservices.

Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister für die Anmeldung einer Eheschließung oder eine andere Amtshandlung?

Allgemeine Informationen

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.

Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente sind grundsätzlich für die Beantragung einer Geburtsurkunde notwendig:

Online

  • Upload Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Persönlich vor Ort

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung 

Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person

Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • der Personalausweis oder Reisepass der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie)
  • der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Anträge durch sonstige Personen

  • Gegebenenfalls ist ein Nachweis über das rechtliche Interesse erforderlich

Gebühren


Kosten für die Ausstellung einer Geburtsurkunde:

  • 10,00 Euro
  • 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang

Art der Bezahlung:

  • Paypal, Visa oder Mastercard im Rahmen der Onlinebeantragung
  • Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung

Fristen

Das Standesamt führt das Geburtenregister der letzten 110 Jahre.
Für Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Magdeburg.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann nur beim Standesamt Magdeburg beantragt werden, falls der Ereignisort Magdeburg war.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde online, schriftlich oder persönlich vor Ort beantragen.

Online
Nutzen Sie bitte vorrangig den Onlineservice des Standesamtes, um die Ausstellung einer Geburtsurkunde zu beantragen.

Schriftlich

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung 
  • formloses Schreiben mit der Bitte um Ausstellung einer Geburtsurkunde an das Standesamt Magdeburg (Achtung: nur, wenn die Geburt in Magdeburg beurkundet wurde!)
  • Geben Sie bitte folgende Daten als antragstellende Person an:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • aktuelle Meldeanschrift
  • Ort und Datum der Eheschließung oder gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
  • wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
  • Verwendungszweck der Urkunde
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 

Daraufhin erhalten Sie einen Kostenbescheid vom Standesamt. Die entsprechenden Kosten überweisen Sie bitte direkt nach Erhalt des Schreibens.

Eine verspätete Bezahlung wirkt sich dementsprechend auf die Bearbeitungszeit aus.


Persönliche Vorsprache

Sie können Ihren Antrag direkt im Standesamt stellen.
Bitte planen Sie hierfür Wartezeit ein, denn Ihr Antrag wird lediglich entgegengenommen. Die Bearbeitung erfolgt nicht sofort.
Die beantragte Urkunde oder den beglaubigten Registerausdruck erhalten Sie nach Ausstellung per Post an Ihre Meldeanschrift in Deutschland zugesandt.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nur bei Vorlage eines Reisepasses zusätzlich: eine Meldebescheinigung 
  • Die Bezahlung der Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erfolgt direkt bei der Beantragung im Standesamt


Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person

Wenn eine andere Person den Antrag für Sie stellt oder die Unterlagen abholt, sind zusätzlich erforderlich:

  • eine schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person
  • der Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (Original oder Kopie)
  • der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 8 Wochen

Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt – unabhängig von der Art der Beantragung.

Weitere Informationen

Onlineservices

Zuständige Stelle

Gruppe Urkunden

AGrLin Frau Storch

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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