Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
Wenn sich Ihr Name geändert hat, dann können Sie auch den Namen Ihres über 5 Jahre alten Kindes durch Anschlusserklärung ändern lassen.
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
Wenn die Eltern eines Kindes erst nach dessen Geburt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, dann erstreckt sich dieser Ehename Kraft Gesetzes auf das gemeinsame Kind, solange es unter 5 Jahre alt ist. Ist das Kind bereits über 5 Jahre alt, ist eine Anschlusserklärung erforderlich.
Gleiches gilt bei einer Änderung des Ehenamens, der Geburtsname des Kindes geworden ist oder wenn sich der Familienname eines Elternteils, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, auf andere Weise als durch Eheschließung ändert.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zu einer Anschlusserklärung.
Auch ein volljähriges Kind kann sich dem gemeinsamen Ehenamen seiner Eltern anschließen.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Auszug aus dem Geburtenregister des Kindes (wenn das Kind nicht in Magdeburg geboren ist)
- gegebenenfalls aktueller Auszug aus dem Eheregister der Eltern (wenn die Eheschließung nicht in Magdeburg erfolgt ist)
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer Namensänderung
- gegebenenfalls Sorgeerklärung oder Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen
- Personalausweis oder Reisepass der Erklärenden
Gebühren
Für die Beurkundung und Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) fällig.
- Beurkundung der Erklärung: 30,00 Euro
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 Euro
- Jede weitere Urkunde im gleichen Format: 5,00 Euro
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung (auf Wunsch): 10,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann es auf Antrag der Beteiligten durch das Gericht dazu angewiesen werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und setzt die persönliche Anwesenheit der Erklärenden voraus.
Nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse zur Terminvereinbarung: urkundenportal@std.magdeburg.de
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Verfahrensablauf
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Erklärung erst wirksam wird, sobald sie beim zuständigen Standesamt eingegangen ist, das das Geburtenregister des Kindes führt.
Die Abgabe der Erklärung zur Namensänderung erfolgt im Standesamt Magdeburg nach vorheriger Terminvereinbarung und in persönlicher Anwesenheit der Erklärenden.
Nach Wirksamwerden der Erklärung wird das Ehe- und Geburtenregister entsprechend fortgeschrieben.
Auf Wunsch können Sie anschließend eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes beim zuständigen Standesamt beantragen.
Voraussetzungen
- Der Ehename, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, muss sich geändert haben.
- Eine Anschlusserklärung ist nur erforderlich, wenn das Kind bereits über 5 Jahre alt ist. Ist das Kind zwischen 5 und 14 Jahren, kann es die Erklärung selbst abgeben, welche der Zustimmung der Eltern bedarf. Die Eltern können die Anschlusserklärung als gesetzliche Vertreter aber auch alleine abgeben. Ist das Kind bereits über 14 Jahre, muss es die Anschlusserklärung selbst abgeben, diese bedarf dennoch der Zustimmung der Eltern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung der Erklärung erfolgt in der Regel direkt während Ihres vereinbarten Termins.