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Änderung des Familiennamens als vertriebene oder spätaussiedelnde Person, deren Ehegattin, Ehegatte oder Nachkomme beantragen

Leben Sie als vertriebene oder spätaussiedelnde Person oder als deren Familienmitglied in Deutschland und tragen Sie einen Familiennamen, der in Deutschland nicht üblich ist? Dann können Sie einen neuen Namen beantragen.

Allgemeine Informationen

Familiennamen von Vertriebenen sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sind oft nach Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt, beinhalten dem deutschen Namensrecht fremde Namensbestandteile und entsprechen damit nicht dem deutschen Namensrecht.

Sie können Ihren Namen ändern, wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören:

  • Vertriebene
  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • deren Ehegattinnen oder Ehegatten
  • deren Kinder oder Enkelkinder

Mit einer Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt oder Ihrem örtlichen Standesamt können Sie:

  • Bestandteile Ihres Namens ablegen, die in Deutschland nicht üblich sind
  • die ursprüngliche Form des Namens annehmen, der nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt ist
  • eine deutschsprachige Form Ihres Familiennamens annehmen
  • den Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen
  • einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen und gegebenenfalls einen Begleitnamen für Ehegattin oder Ehegatten bestimmen

Ihre eigenen Kinder unter 5 Jahren erhalten ebenfalls den neuen Familiennamen. Kinder von 5 bis 14 Jahren können sich der Namensänderung anschließen oder tragen weiterhin ihren alten Namen. Jugendliche über 14 Jahren können sich der Namensänderung nicht anschließen, sondern müssen die Namensänderung selbst beantragen. Dazu ist aber Ihre Zustimmung als gesetzliche Vertreterin oder als gesetzlicher Vertreter notwendig.

Sie können nur einmal einen neuen Namen wählen. Eine Wiederholung oder Rücknahme der Namenserklärung ist nicht möglich. Die Änderung Ihres Namens durch eine Namenserklärung ist freiwillig. Sie können Ihren Namen auch beibehalten.

Gebühren

  • Erklärung über die Namensführung: 60,00 Euro
  • Bescheinigung über die Namensführung: 10,00 Euro

Rechtsgrundlage(n)

Was sollte ich noch wissen?

Neben dem Familiennamen können Sie auch den Vornamen ändern lassen, wenn dieser in Deutschland nicht üblich ist.

Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen Sie eine dolmetschende Person zum Termin mitbringen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gruppe Urkunden

AGrLin Frau Storch

Humboldtstraße 11
39112 Magdeburg

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