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Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel in Magdeburg

In Magdeburg wurde bei einem Wildvogel die Vogelgrippe nachgewiesen. Zum Schutz gegen die Geflügelpest gilt – bis auf Widerruf – eine Allgemeinverfügung, zur Aufstallungspflicht von Geflügel für das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben sind im Stadtgebiet verboten.

Kontakt zu kranken und toten Wildvögeln unbedingt vermeiden

Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel folgend zu halten ist:

  • in geschlossenen Ställen

    oder

  • unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss

Dr. Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit, weißt auf wichtige Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe hin:

„Berühren Sie keine kranken oder toten Wildvögel. Informieren Sie stattdessen das Gesundheits- und Veterinäramt. Und informieren Sie sich unbedingt über die notwendigen Schutzmaßnahmen, um eine Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu vermeiden.“

  • Schutzmaßnahmen unter Gesundheits- und Veterinäramt Magdeburg abrufbar >Adresse Gesund<

Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten anzumelden:

Gesundheits- und Veterinäramt

Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit

Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg

Verhaltensregeln bei Fund erkrankter oder toter Vögel

▶ Kontakt zu kranken und toten Wildvögeln unbedingt vermeiden!

Einzel-Vögel verenden immer wieder aus den verschiedensten Gründen. Dies gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens. Funde von verendeten Wildvögeln und Beobachtungen von offensichtlich erkrankten Vögeln sind dem Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg unter Angabe des Standortes und der Kontaktdaten für etwaige Rückfragen über folgende E-Mailadresse zu melden: veterinaerwesen@avl.magdeburg.de 

Um die Übertragung der Geflügelpest von Wildvögeln auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern, sind unter anderem folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln schützen

  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung trennen

  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren

  • Geflügel im Stall füttern und nur mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser) tränken
Weitere Informationen und Schutzmaßnahmen - MERKBLATT

Hintergrund zur Geflügelpest

Die Geflügelpest, auch als „aviäre Influenza“ bezeichnet, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Die Krankheit ist hoch ansteckend, wird sehr leicht von Tier zu Tier, durch Personen und kontaminierte Gegenstände verbreitet und verläuft sehr rasant mit deutlichen Krankheitszeichen. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden.

Die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen dienen dem Schutz gegen eine Ausbreitung der Geflügelpest und sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie Nutzgeflügelhaltungen minimieren.

Das Risiko von Virus-Einträgen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit derzeit als hoch eingestuft.

29.10.2025