Namensänderung
Zuständigkeit und Arten der Namensänderung
Der Unterschied zwischen einer personenstandsrechtlichen und einer behördlichen Namensänderung liegt in der Herleitung des Namens.
Eine personenstandsrechtliche Namensänderung stützt sich auf bereits bestehende Namen. Sie kann sich z. B. aus den Namen von Ehe- oder Lebenspartnern, von Eltern oder Vorfahren ableiten. Auch frühere Namen oder unterschiedliche Schreibweisen (z. B. bei einer Übertragung aus einer anderen Sprache) können berücksichtigt werden.
Die behördliche Namensänderung kommt dann in Betracht, wenn keine solche Herleitung möglich ist. Sie betrifft also Fälle, in denen eine Namensänderung nicht über das Personenstandsrecht erfolgen kann – etwa bei persönlicher Unzufriedenheit mit dem bestehenden Namen oder dem Wunsch nach einer anderen Schreibweise.
Zuständigkeit für Personenstandsrechtliche Namenserklärungen
Personenstandsrechtliche Namenserklärungen können bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
 Die Erklärung wird jedoch erst wirksam, nachdem sie vom registerführenden Standesamt geprüft und eingetragen wurde.
Welches Standesamt zuständig ist, hängt davon ab:
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in welchem Register die Namensänderung erfolgen soll (Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister) und
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an welchem Ereignisort das zuständige Standesamt liegt.
 
Zuständigkeit für behördliche Namensänderungen
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Magdeburg sind für behördliche Namensänderungen das Team Staatsangehörigkeits- und Namensangelegenheiten der Ausländerbehörde zuständig.
Standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Namensänderungen
Detaillierte Informationen sowie die erforderlichen Unterlagen für die aufgeführten Namensänderungen entnehmen Sie den folgenden Dienstleistungsbeschreibungen:
- Änderung des Familiennamens des Kindes nach der Geburt beantragen
 - Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären , Onlineservice
 - Änderung eines Familiennamens bei einer Ehe beantragen
 - Änderung eines Familiennamens bei einer Lebenspartnerschaft beantragen
 - Änderung eines Familiennamens bei Spätaussiedlern beantragen
 - Anschlusserklärung für die Namensänderung eines Kindes abgeben
 - Einbenennung eines Kindes beantragen
 - Familiennamen eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
 - Geburtsnamen wiederannehmen
 - Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben
 - Namenserklärungen auf Grundlage familienrechtlicher Bestimmungen
 - Reihenfolge der Vornamen ändern lassen