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Sterbefall

Ein Angehöriger ist verstorben, dann erhalten Sie hier Informationen rund um die Beurkundung eines Sterbefalls.

Sterbefall melden

Ein Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus.

Wer kann den Todesfall melden?
  • Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime

  • Bestattungsunternehmen

  • Angehörige oder Personen, die beim Tod anwesend waren

  • Polizei, wenn die Todesursache unklar oder nicht natürlich ist

Sie können ein Bestattungsunternehmen beauftragen, sowohl die Meldung des Sterbefalls als auch alle weiteren Formalitäten zu erledigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die genauen Unterlagen und Informationen zu Sterbeurkunden finden Sie in den jeweiligen Dienstleistungsbeschreibungen.

Wichtig: Alle Unterlagen müssen im Original und auf Deutsch vorliegen. Dokumente in anderer Sprache müssen vorher von einem zugelassenen, vereidigten Dolmetscher übersetzt werden.

Hinweise für Bestattungsunternehmen

Bestattungsunternehmen können zu den Öffungszeiten des Standesamtes Unterlagen im Untergeschoss am Informationsbereich abgeben oder aus dem Bestatterschrank abholen.

Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt am Kassenautomaten.

Alle standesamtlichen Dienstleistungen zum Thema Sterbefall

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Sterbefall

Lesen Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Thema Sterbefall.