Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Eltern bereits vor der Geburt möglich
Auch die gemeinsame Sorgeerklärung ist auf Wunsch bereits vor der Geburt möglich.
„Die Stadtverwaltung möchte mit diesen Möglichkeiten werdende Eltern entasten“, begründet der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk. „Damit hat man nach der Geburt mehr Zeit für Kind und Elternschaft.“
Weitere Vorteile der vorgeburtlichen Anerkennung sind, dass der Vater nach der Geburt sofort in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Sofern von den Eltern gewünscht, kann der Nachwuchs damit auch bereits ab der Geburt den Familiennamen des Vaters bekommen.
Dagegen wird nach der Geburt für die Vaterschaftsanerkennung eine Geburtsurkunde benötigt. Diese liegt mitunter erst nach einigen Wochen vor. Das verzögert die Vaterschaftsanerkennung unnötig.
Vorgehensweise zur Beantragung der Anerkennung
Zu Beantragung der vorgeburtlichen Anerkennung müssen werdende Eltern einen persönlichen Termin im zuständigen Team des Jugendamtes vereinbaren. Dies ist telefonisch unter der Rufnummer 0391 5 40 24 54 und per Mail an vub@jga.magdeburg.de möglich.
Die folgende Beurkundung wird ausschließlich persönlich in der Julius-Bremer-Straße vorgenommen. Werdende Eltern müssen dafür ihre beiden Geburtsurkunden sowie den Mutterpass mitbringen.