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41. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Sülzeberg Süd"

  • Übersicht


Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau auf dem ehemaligen Dimitroff-Gelände ein Urbanes Gebiet zu entwickeln.

In der Stadtratssitzung vom Juni 2023 erfolgte der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 458-1 „Sülzeberg Süd" mit dem Ziel, Gewerbe und Industriegebiete zu sichern und zu entwickeln. Dieses Planungsziel entspricht mittlerweile nicht mehr den städtebaulichen Erfordernissen, so dass der B-Plan mit verändertem Planungsziel fortgeführt wird. Der B-Plan beabsichtigt die Festsetzung eines Urbanen Gebietes mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Einzelhandel und Flächen für die Naherholung.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind B-Pläne aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich Wohnbaufläche, Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche und Grünfläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB in Gemischte Baufläche und Grünfläche geändert werden.

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt im Stadtteil Buckau Die Flächenausweisung erfolgt in enger Abstimmung mit dem parallel geführten B-Planverfahren.

Stand des Verfahrens:

Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
12.02 - 18.03.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB
06.05.2025

Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung)
Einleitung und Entwurf                          

in 2025
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB
in 2025