41. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Sülzeberg Süd"
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Buckau auf dem ehemaligen Dimitroff-Gelände ein Urbanes Gebiet zu entwickeln.
In der Stadtratssitzung vom Juni 2023 erfolgte der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 458-1 „Sülzeberg Süd" mit dem Ziel, Gewerbe und Industriegebiete zu sichern und zu entwickeln. Dieses Planungsziel entspricht mittlerweile nicht mehr den städtebaulichen Erfordernissen, so dass der B-Plan mit verändertem Planungsziel fortgeführt wird. Der B-Plan beabsichtigt die Festsetzung eines Urbanen Gebietes mit mehrgeschossiger Wohnbebauung, Einzelhandel und Flächen für die Naherholung.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind B-Pläne aus dem Flächennutzungsplan (F-Plan) zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich Wohnbaufläche, Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche und Grünfläche dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB in Gemischte Baufläche und Grünfläche geändert werden.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt im Stadtteil Buckau Die Flächenausweisung erfolgt in enger Abstimmung mit dem parallel geführten B-Planverfahren.
Stand des Verfahrens:
Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |
12.02 - 18.03.2025 |
Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerversammlung) gemäß § 3 (1) BauGB |
06.05.2025 |
Behandlung der Stellungnahmen (Zwischenabwägung) |
in 2025 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB |
in 2025 |