46. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Albert-Vater-Straße 140"
Das Vorhabengebiet umfasst eine Gewerbebrache von rund 0,9 ha, auf derWohnungsbau entwickelt werden soll. Hierzu erfolgte auf Antrag des Vorhabenträgers und mit Stadtratsbeschluss im August 2018 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“.
Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtswirksamen F-Plan ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Daher soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB im betroffenen Bereich geändert werden in Wohnbaufläche.
Stand des Verfahrens:
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB |
18.01.2024 - 19.02.2024 |
* auf Antrag im Stadtrat erneute Behandlung in den Ausschüssen |
18.01.2024* |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB |
mit parallel anhängenden B-Plan-Verfahren Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“ |