32. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Niendorfer Straße"
Es besteht die Absicht, im Stadtteil Ottersleben, eine ehemals als Kleingartenanlage genutzte Fläche für den individuellen Wohnungsbau zu entwickeln. Hierzu erfolgte in der Stadtratssitzung vom 06.12.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 355-5 „Niendorfer Straße“ (Satzungsverfahren).
Der derzeit wirksame F-Plan stellt im betroffenen Bereich Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ dar.
Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen F-Planes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem F-Plan zu entwickeln sind.
Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll der F-Plan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
14.07.2020 |
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss | 07.07.2022 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
01.08.2022 - 31.08.2022 |
26.06.2023 |
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26.06.2023 |
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Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 (3) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
24.07.2023 - 06.09.2023 |
Behandlung der Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss |
vrsl.
24.04.2025 |