Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz
Allgemeine Informationen
Der Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz ist Ansprechpartner für rechtliche und fachliche Fragen rund um das Bauen und die Nutzung baulicher Anlagen. Er begleitet Vorhaben von der ersten Orientierung über die verfahrensbezogene Prüfung bis hin zur Überwachung der Umsetzung und trägt damit zu rechtssicheren, geordneten und sicheren Abläufen bei. Darüber hinaus erfüllt der Fachdienst wichtige Aufgaben im Bereich der bauordnungsrechtlichen Bewertung, der Gefahrenabwehr und der Wahrung öffentlicher Belange. Auch registerbezogene, nachweisende und bescheinigende Tätigkeiten gehören zum Aufgabenbereich. Auf diese Weise leistet der Fachdienst einen wesentlichen Beitrag zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen.
Aufgaben
- Bauberatung
- Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden
- Genehmigung Werbeanlagen
- Erteilung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften und Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Entgegennahme erforderlicher Bauvorlagen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens
- Bearbeitung der Anzeigeverfahren zur Beseitigung baulicher Anlagen
- Bauüberwachung
- Erstellen, Eintragen und Löschen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Abnahme Fliegender Bauten
- Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten
- Prüfung und Bearbeitung der Anzeigeverfahren zu Sonderveranstaltungen innerhalb von Gebäuden
- Prüfung und Einleitung bauordnungsrechtlicher Maßnahmen
- Prüfung und Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung von Wohnraummissständen im Sinne des Wohnraumaufsichtsgesetzes
Teams des Bauordnungsamtes und des Denkmalschutzes
Bauaufsichtliche Prüfung
Teamleiterin Frau Eckert
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Verfahrensrecht
Teamleiter Herr Raugust
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Antragsannahme und Antragsbearbeitung
Antragsannahme
Die Abgabe und Entgegennahme aller Anträge erfolgt ausschließlich in der
Antragsannahme:
Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz
Zentrale Dienste - Antragsannahme
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Auskunft zum Bearbeitungsstand
Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge bzw. die Übermittlung der Kontaktdaten des/der zuständigen Baugesuchsprüfers/Baugesuchsprüferin erteilt die Zentrale Antragsannahme unter folgenden Telefonnummern:
Zuständigkeiten - Stadtgebiete
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Nord / NordwestTelefon: +49 391 540-51 07
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Mitte / OstTelefon: +49 391 540-51 30
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Süd / SüdostTelefon: +49 391 540-51 27
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WerbeanlagenTelefon: +49 391 540-51 29
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BaulastenverzeichnisTelefon: +49 391 540-51 69
Möglichkeit der Übergabe digitaler Kopien
Möglichkeit der Übergabe digitaler Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen
Den Antragstellenden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Bauordnungsamt die in den jeweiligen Genehmigungsverfahren erforderlichen Anträge und Bauvorlagen (zusätzlich) digital zu übergeben.
Dessen ungeachtet bedarf es hinsichtlich aller Anträge und Bauvorlagen weiterhin der Schriftform.
Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen hinsichtlich der von den Bauaufsichtsbehörden zu prüfenden Genehmigungsverfahren besteht im Land Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht.
Die Option der Übergabe von digitalen Kopien notwendiger Anträge und Bauvorlagen bietet jedoch allen am Genehmigungsverfahren Beteiligten die Gelegenheit, Verfahrensabläufe zu optimieren, Ressourcen einzusparen und damit Kosten zu reduzieren.
Im Rahmen der Vorlage digitaler Unterlagen sind die im Folgenden aufgeführten Grundsätze zwingend zu berücksichtigen:
Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin/den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser abzugeben.
Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen. Im Falle der Widersprüchlichkeit gilt jeweils die Papierfassung.
Unterschriften/Signaturen auf den elektronischen Bauvorlagen bedarf es nicht, da diese auf den in Papierform eingereichten Unterlagen zu leisten sind.