Vaterschaft / Unterhalt / Beurkundung
Leistungen BS
Leistungen des Bereiches Beistandschaften
Vaterschaft
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Beratung und Unterstützung von Müttern in Fragen der Vaterschaft, vor oder nach der Geburt des Kindes
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Vertretung des Kindes im Vaterschaftsprozess vor dem Gericht, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will
 
Unterhalt
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Berechnung und Beurkundung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes. Sollte es notwendig sein, macht der Beistand auch gerichtlich den Unterhaltsanspruch geltend.
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Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
 
Sorgeerklärung
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Beratung in allen rechtlichen Fragen zur Abgabe der Sorgeerklärung bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
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Ausstellung einer Bescheinigung für den allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge abgegeben wurde (sogenannte "Negativbescheinigung")
 
Beurkundung
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kostenfreie Beurkundung: Vaterschaftsanerkennung; Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung; Unterhaltsverpflichtung; Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind; Negativattest
 
Zuständig für Namenserteilung und Namensänderung ist das Standesamt. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Standesamtes (Pkt. 5 - 7).