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Pflegekinderdienst

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Manchmal können Eltern durch akute oder längerfristige Krisen ihren Kindern nicht gerecht werden. Aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern, psychischen Erkrankungen, Drogen- bzw. Alkoholabhängigkeit oder massiven Beziehungsproblemen, können Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben und eine Aufnahme in einer Vollzeitpflegefamilie wird notwendig.

Dabei handelt es sich um Kinder jeder Altersgruppe und Nationalität sowie um Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und / oder Entwicklungsrückständen.

Pflegeeltern übernehmen im Auftrag des Jugendamtes und der sorgeberechtigten Eltern die Betreuung und Erziehung des ihnen anvertrauten Kindes. Sie geben Kindern für eine befristete Zeit oder auf Dauer ein neues Zuhause.

Der Kontakt zur Herkunftsfamilie soll in der Regel bestehen bleiben. Die Eltern sind meist die ersten Bezugspersonen des Kindes und ein plötzlicher Beziehungsabbruch kann sich nachteilig auf die kindliche Entwicklung auswirken. Geduld, Zeit und Einfühlungsvermögen für die Besonderheiten eines Pflegekindes und dessen Herkunftsfamilie werden vorausgesetzt.

Während des Pflegeverhältnisses erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Wer kann Pflegeperson werden?

  • Ehepaare, nichtverheiratete Paare und Alleinstehende mit eigenem Einkommen
  • Personen, die über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen
  • Personen ohne lebensverkürzende oder ansteckende Krankheiten, schwere psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen
  • Pflegepersonen benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Formen der Vollzeitpflege

Formen der Vollzeitpflege

Je nach Erfordernissen des Einzelfalles kann die Vollzeitpflege eine zeitlich befristete Hilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder/Jugendliche sein.

Zeitlich befristete Hilfe

Bereitschaftspflege / Kurzzeitpflege

zur Krisenintervention und zur Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes mit Rückkehroption zur Herkunftsfamilie, die Dauer ist auf maximal 6 Monate beschränkt

Zeitlich unbefristete Hilfe

Dauerpflege

kann dem jungen Menschen eine auf Dauer angelegte Lebensform bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bieten

Sonderformen der Vollzeitpflege

Sonderpädagogische Pflege

Für Kinder mit Behinderungen und / oder gesundheitlichen und/oder entwicklungsbedingten Besonderheiten und Auffälligkeiten sind werden sonderpädagogische Pflegefamilien vorgehalten. Mindestens ein Pflegeelternteil muss dazu qualifiziert sein und/oder langjährige Erfahrungen im Umgang mit entwicklungsbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen haben.

Verwandtenpflege

Die Pflegeeltern sind mit dem Kind verwandt, es gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Formen der Vollzeitpflege. Der junge Mensch verbleibt dabei in seinem familiären Umfeld.

„Andere Familie kann auch der Haushalt naher Verwandter (Großeltern, Onkel und Tanten) sein. Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift nehmen so genannte Verwandtenpflegestellen von der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aus.“

Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Der Pflegekinderdienst ist verantwortlich für die Gewinnung von Pflegefamilien. Im Rahmen einer Eignungsprüfung sichert der Pflegekinderdienst den Schutz und das Wohl des Kindes während des Aufenthaltes in der Pflegefamilie ab

Für die Pflegepersonen ist der Pflegekinderdienst Ansprechpartner und vertrauensvoller Berater in allen Belangen des Pflegeverhältnisses. Er ist das Bindeglied zwischen Pflegestelle, Jugendamt und anderen Institutionen.

Während des Pflegeverhältnisses begleitet und unterstützt der Pflegekinderdienst PKD den Prozess der Integration des Kindes in die Pflegefamilie.

Der Pflegekinderdienst berät und begleitet die Pflegeeltern u. a. bei:

  • pädagogischen, psychologischen sowie rechtlichen Fragen
  • Entwicklungsfragen des Kindes/Jugendlichen
  • Fragen der Erziehung
  • Auswahl von Kindergarten/Schule/Ausbildung
  • Bearbeitung von Belastungserfahrungen
  • Konflikten mit dem Pflegekind
  • Abklärung und Installation zusätzlicher therapeutischer Hilfen
  • Kontakten zur Herkunftsfamilie
  • Fragen zur medizinischen Versorgung
  • Kontakten mit anderen Institutionen
  • Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen
  • Beendigung des Pflegeverhältnisses
  • Fragen zu Rahmenbedingungen und insbesondere zu Leistungen nach § 39 Abs. 4 SGB VIII
  • etc.

Rechtliche Informationen

Rechtliche Informationen

Bei der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII handelt es sich um eine Sozialleistung aus dem Bereich der Hilfe zur Erziehung. Das Angebot leitet sich aus § 1 Abs. 1 SGB VIII ab.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

Ein Anspruch lässt sich aus § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Hilfe zur Erziehung ableiten.

„Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung).“

Vollzeitpflege gem. §33 SGB VIII beschreibt die Hilfeform näher; es soll entsprechend dem Alter, dem Entwicklungsstand und der persönlichen Bindungen zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Je nach Bedarf des Kindes sowie der Qualifizierung der Pflegeperson kann eine Erweiterung zu einer sozialpädagogischen oder heilpädagogischen Pflegestelle geprüft werden

„Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.“

Eignungsprüfung / Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes

Eignungsprüfung / Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes

· Offenheit und Toleranz gegenüber dem jungen Menschen und seiner Herkunftsfamilie
· Geduld, Belastbarkeit, Fähigkeit zur Selbstreflexion
· Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen
· solides eigenes Familiensystem
· zeitliche Ressourcen
· räumliche Ressourcen
· Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft, ein soziales Netzwerk aufzubauen und zu nutzen
· Abgeschlossene Familienplanung und fortgeschrittene Autonomieentwicklung der eigenen Kinder

Bewerbungsunterlagen von Pflegeeltern

  • ausgefüllter Fragebogen
  • Formloser Antrag
  • Lebenslauf / Lebensbericht
  • Foto
  • Eheurkunde (wenn verheiratet)
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nettoverdienstbescheinigung
  • ärztliche Bescheinigung
Bei Fragen zur Eignung und zum Pflegeelternbewerberseminar stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes zur Verfügung. Gerne können Sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren.

Finanzielle Beihilfen und Zuschüsse

Erreichbarkeit

Die Arbeit erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung, um eine individuelle und ungestörte Beratung zu gewährleisten. 

Montag
[nach vorheriger Terminvereinbarung]
Dienstag
[nach vorheriger Terminvereinbarung]
Mittwoch
[nach vorheriger Terminvereinbarung]
Donnerstag
[nach vorheriger Terminvereinbarung]
Freitag
[nach vorheriger Terminvereinbarung]


Ansprechpersonen

Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes Magdeburg ist für die gesamte Stadt Magdeburg zuständig und arbeitet aufgeteilt nach Postleitzahlen.

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie bitte die folgende mailadresse: pflegekinderdienst@jga.magdeburg.de

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes beraten Sie gern. Eine Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 

Alexander Selig

Pflegekinderdienst / Adoption
Teamleitung


Kathrin Frenkel

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich  39114

Simone Dörner

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39120, 39122

Andrea Wiesel

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39108, 39110 Stadtfeld-West

Sandra Uhlig

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39104, 39110 Alt Diesdorf, 39116

Verena Gloria

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39112 Sudenburg, 39118, Bereitschaftspflege

Claudia Pieske

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39106, 39124, 39130 Neu Olvenstedt, Bereitschaftspflege

Cornelia Fries

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39110 Diesdorf Süd,  39112 Leipziger Straße, 39130 Alt Olvenstedt

Marco Jeske

stellvertretende Teamleitung

Team Pflegekinderdienst/Adoption

Bertolt-Brecht-Straße 5
39116 Magdeburg

Postleitzahlenbereich 39128

Postleitzahlenbereich 39122 Lüttgen Salbke,  39126, 39130 Neu Olvenstedt, Fälle außerhalb von MD:

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