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Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt

Die Expertenkommission “Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24.06.2026 ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Diese bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung für einen modernen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Zeitalter.  

Die vorgelegten 56 Handlungsempfehlungen bauen auf der am 20.04.2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme der Kommission auf. Sie seien kein Katalog einzelner Maßnahmen, sondern ein Ineinandergreifen einer entwicklungsorientierten Perspektive einerseits und eines verantwortungsbasierten Modells andererseits. Einige Empfehlungen sind kurz-, mittel- oder langfristig umsetzbar. Sie adressieren unterschiedliche Akteure und Ebenen, darunter Bundes- und Landesgesetzgeber, die Bund-Länder-Zusammenarbeit, Kommunen oder die europäische Regulierung sowie Eltern, Schulen oder das Gesundheitssystem. Ein Abschlussbericht, inklusive der Veröffentlichung der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Stellungnahmen der Hearings, folgt Mitte September 2026.

Die Kommission betont, dass sich die digitale Welt an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten müsse – nicht umgekehrt. Bezüglich des viel diskutierten Social-Media-Verbots schlägt die Kommission zwei Alternativen vor: die Einführung einer gesetzlichen Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13- bis 16- und 16- bis 18-Jährige oder die Einführung dienst- und funktionsspezifischer Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (zB algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams). Ministerin Prien plädiert für eine europäische Lösung mit Einführung eines gesetzlichen Erlaubnisvorbehalts. Sollten auf europäischer Ebene zeitnah keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden, werde sie parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich im BGB zu verankern, hege sie "große Sympathie".


Schauen Sie auch gern in die Kurzfassung der Handlungsempfehlungen!



16.07.2026