Ordnungsamt stellte bei Kontrolle Verstoß in Spätshop fest
Bußgeldverfahren eingeleitet
Das Ordnungsamt hat bei der Kontrolle eines Spätshops in Stadtfeld West am vergangenen Samstag einen wiederholten Verstoß gegen die städtische Sondernutzungssatzung festgestellt. Die Satzung untersagt, den Terrassenbetrieb auf städtischen Flächen ohne eine entsprechende Genehmigung.
Da der kontrollierte Spätshop zum wiederholten Mal Tische und Stühle ohne Genehmigung auf den Gehweg stellte, hat das Ordnungsamt die Boulevardmöblierung sichergestellt, sorgfältig abgebaut und eingelagert. Damit sollte auch einem erneuten Terrassenbetrieb vorgebeugt werden. Vorausgegangen waren Gespräche mit dem Personal und dem Betreiber.
Zudem wurde ein Verfahren eingeleitet, das mit einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro enden kann.