Ordnungsamt stellt zahlreiche E-Zigaretten sicher
Jugendschutzkontrollen an Magdeburger Schulen
Das Ordnungsamt hat bei Scherpunktkontrollen an Schulen in den vergangenen Tagen zahlreiche Verstöße gegen den Jugendschutz festgestellt. Innerhalb kürzester Zeit stellten die Einsatzkräfte bei Minderjährigen insgesamt 29 sogenannte Vapes, E-Zigaretten und andere Tabakprodukte sicher. Im Fokus standen eine Integrierte Gesamtschule und eine Gemeinschaftsschule.
Die Kontrollen dienten jedoch nicht nur der unmittelbaren Sicherstellung der Substanzen. Im Zuge der Maßnahmen vor Ort konnten die Vollzugsbeamten auch konkrete Hinweise darauf gewinnen, woher die Jugendlichen ihr Rauchwerk beziehen. Die Ermittlungsergebnisse und Informationen zu den mutmaßlichen Verkaufsstellen können für die verantwortlichen Personen zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen. Die höchstmögliche Bußgeldsumme beträgt hier 50.000 Euro.
In diesem Zusammenhang erinnert die Landeshauptstadt Magdeburg nochmals an die gesetzlichen Regelungen. Nach dem Jugendschutzgesetz sind der Kauf, der Besitz und auch der Konsum in der Öffentlichkeit von Vapes und E-Zigaretten – völlig unabhängig davon, ob diese Nikotin enthalten oder nicht – sowie von klassischen Tabakwaren ausnahmslos erst ab 18 Jahren erlaubt.
Auch eine evtl. Erlaubnis oder Duldung der Eltern für das Rauchen oder Dampfen in der Öffentlichkeit hebelt das Gesetz nicht aus und kann zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Sorgeberechtigten führen.
Das Ordnungsamt wird auch künftig unangekündigt Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet vornehmen.