Doppelt gedruckte Wahlscheine bei der Briefwahl: Fehler behoben, Mehrfachteilnahme ausgeschlossen
Landeswahlleitung wurde informiert
Im Zuge der Vorbereitungen für die Landtagswahlen wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg versehentlich 440 Wahlscheine mit identischer Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und die entsprechenden Briefwahlunterlagen versendet. Die betroffenen Magdeburgerinnen und Magdeburger haben dadurch zweimal Briefwahlunterlagen erhalten. Da der Fehler bereits behoben wurde, ist eine mehrfache Wahl aber ausgeschlossen. Die Landeswahlleitung wurde bereits vollumfänglich informiert.
Das städtische Wahlamt hat den Fehler zeitnah erkannt und alle betroffenen Personen identifiziert. Die doppelt ausgestellten Wahlscheine wurden für ungültig erklärt und auf die Liste ungültiger Wahlscheine gesetzt. Für die betroffenen Magdeburgerinnen und Magdeburger wurden umgehend neue Briefwahlunterlagen mit einer neuen, eindeutigen Wahlscheinnummer erstellt und versendet.
Die doppelt erhaltenen und nun ungültigen Briefwahlunterlagen können von den Bürgerinnen und Bürgern selbst entsorgt werden. Es ist keine Rücksendung an das städtische Wahlamt erforderlich. Gültig ist ausschließlich der zuletzt zugesandte Wahlschein mit der neuen Wahlscheinnummer!
Mehrfache Stimmabgabe nicht möglich
Eine mehrfache Stimmabgabe ist nicht möglich. Die Integrität der Wahl ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die ungültig gemachten Wahlscheinnummern sind auf der Liste der ungültigen Wahlscheine erfasst, die den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen am Wahlsonntag vorliegt. Alle eingegangenen Briefwahlunterlagen werden durch die Wahlvorstände anhand dieser Liste geprüft. Stimmen mit einer ungültig gesetzten Wahlscheinnummer finden somit keine Berücksichtigung. Eine doppelte oder mehrfache Teilnahme an der Wahl ist damit ausgeschlossen.
Das Wahlamt bittet die betroffenen Magdeburgerinnen und Magdeburger um Verständnis für den entstandenen Fehler und weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr Wahlrecht durch das beschriebene Verfahren in vollem Umfang gewahrt bleibt.
Bei Rückfragen steht das Wahlamt unter der Rufnummer 0391/540 2467 zur Verfügung.