Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag um 15.00 Uhr beantragt werden
Vorbereitungen zur Landtagswahl am 6. September auf der Zielgeraden
Am 6. September wird ein neuer Landtag gewählt. In der Landeshauptstadt Magdeburg können rund 180.000 Wahlberechtigte am kommenden Sonntag mit ihrer Erst- und Zweitstimme für eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber und die Landesliste einer Partei abstimmen. In Magdeburg befinden sich die vier Landtagswahlkreise 10, 11, 12 und 13. Wer noch einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchte, sollte dies zeitnah erledigen.
Wer noch Briefwahl beantragen möchte, sollte sich beeilen. Bis Freitag, 4. September, 15.00 Uhr können die Unterlagen in der Briefwahlstelle der Landeshauptstadt Magdeburg im Katzensprung 2 beantragt werden. Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung kann eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 15.00 Uhr am Wahltag erfolgen.
Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur noch unter Vorlage dieser Unterlagen wählen. Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt in der Briefwahlstelle melden. Die Frist für die Erteilung von neuen Wahlscheinen im Fall nicht zugegangener Briefwahlunterlagen endet am Samstag, 5. September, 12.00 Uhr.
Bislang hat das Wahlamt für die Wahl am Sonntag 52.876 Wahlscheine ausgestellt. Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2021 waren es zum gleichen Zeitpunkt 47.692 Wahlscheine.
Das digitale Antragsformular für Briefwahlunterlagen auf www.magdeburg.de/info/briefwahl wird am Mittwoch, 2. September, 13.00 Uhr geschlossen. Das Wahlamt empfiehlt ab diesem Zeitpunkt die direkte Beantragung in der Briefwahlstelle – entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person.
Alle Briefwählerinnen und Briefwähler sollten darauf achten, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Post aufzugeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18.00 Uhr eingegangen sind. Die Wahlbriefe sollten bei einer Postbeförderung bis spätestens Donnerstag in einen Postkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um noch rechtzeitig zur Auszählung zu gelangen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Wahlbriefe direkt in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 abzugeben oder bis zum 6. September, 18.00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Straße 8 einzuwerfen.
Wer am Wahltag seine Stimme im Wahllokal abgeben möchte, sollte seine Wahlbenachrichtigung, mindestens jedoch einen Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges amtliches Lichtbilddokument mitbringen, um die Wahlberechtigung feststellen zu können.
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das zuständige Wahllokal finden die Wahlberechtigten in ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die Wahllokalsuche auf www.magdeburg.de/info/briefwahl im Internet. Die anschließende Auszählung ist öffentlich.
In mehreren Magdeburger Wahlbezirken sowie in einem Briefwahlbezirk werden den Wählerinnen und Wählern Stimmzettel ausgehändigt, die eine Kennzeichnung nach dem Geschlecht und einer Altersgruppe tragen. Die Auswahl dieser Wahlbezirke erfolgte durch das Statistische Landesamt. Sie dient der repräsentativen Wahlstatistik. Ein Rückschluss auf das Wahlverhalten einzelner Personen bzw. ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis ist nicht möglich.
Unter der Internetadresse https://wahlergebnisse.magdeburg.de/ können am Sonntag die Wahlergebnisse der Landtagswahlen in den Magdeburger Wahlkreisen verfolgt werden. Das Wahlamt rechnet mit ersten Ergebnissen aus den Wahlbezirken gegen 19.30 Uhr.
Häufig gestellte Fragen in Magdeburg
vor der Landtagswahl 2026
Was ist, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis zum 16. August zugestellt.
Wer in Magdeburg keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich im städtischen Wahlamt (Telefon: 0391 540 2138) melden.
Dort kann geprüft werden, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigung, unter Vorlage des Personalausweises, Reisepasses oder eines sonstigen amtlichen Lichtbildausweises seine Stimme im Wahllokal abgeben.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 4. September, 15.00 Uhr beantragt werden. Wer die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, kann noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr einen Wahlschein beantragen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ab jetzt die Unterlagen persönlich in der Briefwahlstelle im Katzensprung 2 beantragen. Dort können die Briefwahlunterlagen auch direkt ausgefüllt und abgegeben werden.
Was ist, wenn ich meine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?
Wichtig: Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt hat, darf nur noch unter Vorlage dieses Wahlscheins wählen!
Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, muss sich bis zum 5. September, 12.00 Uhr in der Briefwahlstelle melden. Dann können die alten Unterlagen ungültig gemacht und neue ausgestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist das nicht mehr möglich.
Warum ist die rechte Ecke des Stimmzettels abgeschnitten?
Damit blinde und sehbehinderte Menschen ihr Wahlrecht selbstbestimmt wahrnehmen können, können sie beim Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt eine Stimmzettelschablone bestellen. Damit die Personen wissen, wie sie die bedruckte Seite des Stimmzettels richtig in die Schablone legen, ist entweder die obere rechte Ecke des Stimmzettels abgetrennt oder ein Loch in die rechte obere Ecke gestanzt.
Bei den Stimmzetteln der Magdeburger Wahlkreise ist die rechte obere Ecke abgeschnitten.
Warum steht ein Buchstabe gefolgt von einer Geschlechtsangabe und Altersgruppe auf meinem Stimmzettel?
Wie wählen Männer, wie wählen Frauen, welche Altersgruppe hat wie abgestimmt? Das sind Fragen, die für viele Bereiche wie Politik, Medien und Verwaltung relevant sind.
Dafür gibt es die repräsentative Wahlstatistik. Sie wird im Auftrag der Landeswahlleiterin durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dafür sucht das Statistische Landesamt stichprobenartig Wahlbezirke und Briefwahlbezirke in ganz Sachsen-Anhalt aus. Die Stimmzettel in diesen Wahlbezirken werden in der oberen linken Ecke mit einem Aufdruck zur Unterscheidung nach Geschlecht und Altersgruppe versehen. Auf diese Weise ist eine Ermittlung von Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler für Parteien möglich. Die Wahlbezirke werden stets so ausgewählt, dass keine Rückschlüsse auf das Abstimmungsverhalten einzelner Personen möglich sind. Das Wahlgeheimnis wird damit nicht gefährdet.