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Bewerbungsphase für geplanten Inklusionsbeirat gestartet

Aktive Einflussnahme auf Entscheidungen gewünscht

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat die Bewerbungsphase für den neu zu gründenden Inklusionsbeirat gestartet. Das Gremium soll die Möglichkeiten der aktiven Einflussnahme auf städtische Entscheidungen mit Auswirkungenfür Magdeburgerinnen und Magdeburger mit Behinderungen gewährleisten. Basis dafür ist ein Beschluss des Stadtrates.
 
Oberbürgermeisterin Simone Borris bittet alle Magdeburgerinnen und Magdeburger mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung sowie Angehörige, Vertrauenspersonen oder gesetzliche Vertreter von Betroffenen um eine Bewerbung für die Mitarbeit im Beirat. Inklusion kann nur gelingen, wenn alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleichberechtigt an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilnehmen können. Ich hoffe auf zahlreiche Bewerbungen, weil das ehrenamtliche Engagement in Magdeburg stark ausgeprägt ist.“
 
Für die erste Bestellperiode von 2026 bis 2029 werden ab sofort engagierte Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Mitarbeit gesucht. Der das Bewerbungsverfahren koordinierende Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Dr. Ingo Gottschalk, erklärt dazu:"Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18. Jahren sowie ein mindestens sechsmonatiger Wohnsitz in Magdeburg. Außerdem wird eine Behinderung oder Beeinträchtigung oder alternativ eine Funktion als Vertrauenspersonen oder Vertreter von Menschen mit Behinderungen vorausgesetzt. Bewerbungsschluss ist der 30. September.“
 
 
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen können bis 30. September per Post an die Behindertenbeauftragte der Landeshauptstadt, Tanja Pasewald, Alter Markt 6, 39104 Magdeburg, oder per Mail an Tanja.Pasewald@stadt.magdeburg.de geschickt werden. Ein dafür notwendiges Formblatt ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar oder im Dezernates für Soziales, Jugend und Gesundheit, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, im Zimmer 235 erhältlich. Bei Fragen steht die Behindertenbeauftragte unter der Rufnummer 0391 540 23 42 zur Verfügung.
 
Zur Unterstützung des gesamten Verfahrens wird von der Oberbürgermeisterin eine Kommission eingesetzt, welche die Bewerbungen nach Kriterien der persönlichen Eignung für die Mitgliedschaft formell und inhaltlich prüft und dem Stadtrat eine Auswahl von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten vorschlägt.
 
 
Aufgaben des Inklusionsbeirates
Rechtliche Grundlage für das künftige Gremium ist die im Januar dieses Jahres vom Stadtrat beschlossene Satzung, die den Beirat weitreichenden Kompetenzen sowiewichtigen Aufgaben und Pflichten ausstattet.
 
 
Dazu zählen unter anderem regelmäßige Sprechstunden im Rathaus, die aktive Zusammenarbeit mit allen Institutionen, Fachämtern, Gremien der Stadt und den Interessenvertretungen, Stellungnahmen zu Fachplanungen und Drucksachen, die Beratung des Stadtrates, seiner Ausschüsse sowie der Verwaltung in Fragen der Inklusion, eine jährliche Berichterstattung zur Tätigkeit des Beirates sowie die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung und Förderung des Bewusstseins für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 
 
Hintergrund zum Inklusionsbeirat
Der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein beratendes Gremium der Landeshauptstadt Magdeburg, das sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft einsetzt. Die Mitglieder, Experten in eigener Sache, vertreten die Interessen der Betroffenen gegenüber Politik und Verwaltungen und setzen sich aktiv für den Abbau von Barrieren ein. Zusammensetzen wird sich der Beirat aus 13 Einwohnerinnen undEinwohnern mit Behinderung bzw. Vertrauenspersonen von Menschen mit Behinderungen, die diese vertreten, und sieben Stadträtinnen und Stadträten, die vom Stadtrat in den Beirat bestellt worden sind.
 
Der Inklusionsbeirat wird im Rahmen seiner Satzung unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell ungebunden die Interessen aller in der Landeshauptstadt Magdeburg lebenden Menschen mit Behinderung wahrnehmen und auf die chancengleiche Partizipation und einer inklusiven Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Gemeinwesen hinwirken. Das Gremium soll Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen eine Stimme geben und bei der Durchsetzung ihrer Rechte helfen.
 
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind im Internet unter www.magdeburg.deverfügbar.