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Betreuung von Kindern aus dem Umland

Unter gewissen Umständen werden in Magdeburger Kindertageseinrichtungen auch Kinder betreut, deren Eltern nicht in Magdeburg wohnen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Eltern in Magdeburg arbeiten, jedoch in einer der Umlandgemeinden wohnen.

Allgemeine Informationen

Möchten Eltern von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und für ihr Kind einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg in Anspruch nehmen, obwohl sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt, d. h. Ort des Lebensmittelpunktes nicht in Magdeburg haben, bedarf es einer Vereinbarung ihrer abgebenden Gemeinde und des Landkreises mit der aufnehmenden Stadt Magdeburg.
Die Vereinbarung wird benötigt um die Kostenübernahme für den Betreuungsplatz mit dem abgebenden Landkreis und der abgebenden Gemeinde zu regeln. Erst mit vorliegender Kostenübernahme kann ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Für die Nutzung der Angebote zur Förderung und Betreuung der Kinder werden von den Eltern Kostenbeiträge (Elternbeiträge) erhoben. Die Kostenbeiträge können Sie beiliegendem Dokument entnehmen.

Verfahrensablauf

1. Sie reichen das Formular „Vereinbarung zur auswärtigen Betreuung“ bei der zuständigen Stelle im Jugendamt Magdeburg ein. Auf dem Vereinbarungsformular ist zuerst von der gewünschten Einrichtung bzw. Tagespflegestelle die Platzbereitstellung mit dem genauen Betreuungsumfang anzugeben. Sie lassen demzufolge lediglich diesen ersten Abschnitt befüllen. Um alle weiteren Schritte zur Regelung der Kostenübernahme kümmert sich das Jugendamt Magdeburg.

2. Des Weiteren stellen Sie bitte einen „Antrag auf Betreuung aus dem Umland“. Der Antrag kann gern zusammen mit der Vereinbarung im Jugendamt Magdeburg eingereicht werden.

3. Die Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle benötigt für Kinder, die im Umland wohnhaft sind, ein sogenanntes Ticket, um einen Betreuungsplatz im Kitaportal zu hinterlegen. Bitte reichen Sie deshalb das Formular „Antrag auf Zugangsberechtigung für Umlandkinder (Ticket)“ ein, damit ein Ticket erstellt werden kann.

Hinweis: Erst mit einer vorliegenden Kostenübernahme des abgebenden Landkreises und der abgebenden Gemeinde kann

  • der Antrag auf Zugangsberechtigung für Umlandkinder (Ticket) vom Jugendamt Magdeburg bearbeitet werden
  • ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und dem Träger der Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle geschlossen werden.


Voraussetzungen

  • Wohnhaft im Umland der Landeshauptstadt Magdeburg (im Land Sachsen-Anhalt)
  • Alter des Kindes: zwischen 0-14 Jahren

Fristen

Antragstellung 6 Monate vor Beginn der auswärtigen Betreuung

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG)

§ 3b KiFöG LSA in Verbindung mit § 5 SGB VIII

§ 12 Abs. 2 und §12a Abs. 2 KiFöG LSA

§ 13 KiFöG LSA

Siehe auch