Grabstätten
Grabstättenarten auf den kommunalen Friedhöfen Magdeburg
Grabstättenarten auf den kommunalen Friedhöfen Magdeburg
Klassische Grabstättenarten auf den kommunalen Friedhöfen
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Reihengrabstätte für Erdbestattungen (Ra)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen.
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Wahlgrabstätte für Erdbestattungen (W)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Erdbestattungen.
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Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Erdbestattungen (W/L; P/L)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Erdbestattungen.
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Reihengrabstätte für Urnenbeisetzungen (AR)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte für Urnenbeisetzungen.
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Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen (AW)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzungen.
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Wahlgrabstätten in besonderer Lage für Urnenbeisetzungen (AW/L; AP/L)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zum Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in besonderer Lage für Urnenbeisetzungen.
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Grabstättenarten für anonyme Beisetzungen
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Die Urnengemeinschaftsanlage (UGA)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zur Urnengemeinschaftsanlage.
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Die Kindergemeinschaftsgrabanlage (KGGA)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zur Kindergemeinschaftsgrabanlage.
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Alternativen zur anonymen Bestattungen
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Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namenskennzeichnung (UGG)
Die Urnengemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung.
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Gemeinschaftsanlagen für Urnenwahlgrabstätten (GAW)
Die Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung.
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Erdgemeinschaftsanlage (EGA)
Die Erdgemeinschaftsanlage bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung
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Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten (GEW)
Die Gemeinschaftsanlage für Erdwahlgrabstätten bietet eine attraktive Alternative zur anonymen Bestattung.
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Das Naturgrabfeld - Ein Bestattungsplatz in natürlicher Umgebung
Im bundesweiten Trend liegen Bestattungen im Wald seit einigen Jahren ganz weit vorn. Da sich diese gerade im städtischen Raum sehr schwierig ...
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Die Ruhegemeinschaft
Die Ruhegemeinschaft ist eine Grabstättenalternative, die sich aus einer Kooperation des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, der Treuhandstelle für Dauergrabpflege ...
Mehr erfahrenMartin Cziborra -
Patenschaftsgrabstätten
Im Jahre 2009 hat der Stadtrat den Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg damit beauftragt zu prüfen, inwiefern historische Grabstätten auf dem ...
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Sternenkinder-Grabstätte für stillgeborene Kinder
Wenn das Kind bei der Geburt noch gelebt hat oder sein Gewicht mehr als 500 Gramm überstieg, ist eine Bestattung ...
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Ganz individulle Grabstättenarten
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Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Seit Anfang Oktober 2017 können sich Tierbesitzer nun auch auf einem der kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Magdeburg gemeinsam mit ihren ...
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Wir beantworten Ihre Fragen gern!
Das Naturgrabfeld - Ein Bestattungsplatz in natürlicher Umgebung
Das Naturgrabfeld – Ein Bestattungsplatz in natürlicher Umgebung
Besonderheit auf West- und Südfriedhof
Formalien
Sternenkinder-Grabstätte für stillgeborene Kinder
Sternenkinder – Grabstätte für stillgeborene Kinder
Wenn es zu einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch kommt, besteht bei einem Gewicht unter 500 Gramm keine Bestattungspflicht. So ist es im Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Ein Gesetz kann aber den Verlust und den Trauerschmerz der Mutter und des Vaters nicht verhindern. Darum kann ein Trauerort den Angehörigen beim Umgang mit der individuell empfundenen Trauer helfen. Selbst wenn für Kinder unter 500 Gramm keine Pflicht zur Bestattung besteht, ein Recht darauf haben Eltern dennoch. Eltern sollten die Möglichkeit eingeräumt werden ihrem Kind, ganz gleich wann es geboren wurde oder wie viel es wog, einen Namen geben zu können.
Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes besteht seit Mai 2013 die Möglichkeit, auf Wunsch der betroffenen Eltern, eine standesamtliche Beurkundung auch für Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm vornehmen zu lassen. Dies kann auch rückwirkend erfolgen.
In Zusammenarbeit mit den Kliniken der Stadt Magdeburg und dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg ist auf dem Westfriedhof eine entsprechende Grabanlage für Sternenkinder entstanden
Wann werden Sternenkinder bestattet?
Zweimal jährlich findet am Mittwoch vor Ostern und am 3. Mittwoch im Oktober, jeweils um 11:00 Uhr die Beerdigungen der Sternenkinder im Beisein der Hinterbliebenen, Seelsorgerinnen, Hebammen sowie Mitarbeiter*innen der Kliniken und des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe statt.
Kindergemeinschaftsanlage als weitere Beisetzungsmöglichkeit
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Die Kindergemeinschaftsgrabanlage (KGGA)
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen sowie Kontaktdaten zur Kindergemeinschaftsgrabanlage.
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Welche Formalien gibt es zu beachten?
Wo befinden sich die Grabanlagen?
Wo finde ich Hilfe und Unterstützung?
Krankenhausseelsorge
- Universitätsklinikum Magdeburg
- +49 391 671-4220
- +49 391 671-4016
- +49 391 671-3142
- +49 391 671-7424
- Klinikum Magdeburg
- +49 391 791-2079
- St. Marienstift
- +49 391 726-2806
- +49 391 726-2067
Sozialdienste in den Krankenhäusern
- über die jeweilige Klinik-Zentrale
Stiftung Netzwerk Leben
- +49 391 534-2411
- +49 391 534-2412
Verwaiste Eltern in Deutschland e.V.
- Frau Hartig
- +49 391 811-6857
- Frau Kollwitz
- +49 391 627-1524
Initiative REGENBOGEN "Glücklose Schwangerschaft" e.V.
- Frau Herfurth
- +49 392 046-0346
Elterntelefon
- +49 800 111-0550 (kostenlos)
Telefonseelsorge
- +49 800 111-0111 (kostenlos)
- +49 800 111-0222 (kostenlos)
Kirchen
- Katholische Kathedralpfarrei St. Sebastian
- +49 391 569-1320
- Evangelische Superintendentur
- +49 391 541-0637
Patenschaftsgrabstätten
Patenschaften historischer Grabstätte
Ziel der Initiative ist es, historische Grabstätten auf dem Süd- und Westfriedhof durch Patenschaften zu erhalten. Durch dieses alternative Vorgehen sollen die aufwendigen und kunstvollen Grabmale und damit ein Teil der Geschichte auf den städtischen Friedhöfen in die Gegenwart überführt werden.
Vorzüge einer Grabpatenschaft
Der Grabstättenpate verpflichtet sich, innerhalb einer Frist für die professionelle Sanierung und die Standsicherheit des Grabmals zu sorgen. Der Vorteil einer Grabpatenschaft - Nutzungsberechtigte können sich und Angehörige auf der Patenschaftsgrabstätte bestatten lassen. Außerdem kann die historische Grabstätte mit individuellen Inschriften versehen werden. Auch wenn eine Patenschaftsgrabstätte für mehrere Bestattungen geeignet ist, erwerben Nutzungsberechtigte lediglich das Nutzungsrecht für die gewünschte Anzahl an Bestattungsplätzen. Also muss beispielsweise nur die Anzahl an Bestattungsplätzen finanziert werden, die letztlich auch genutzt werden sollen, auch wenn die Patenschaftsgrabstätte ursprünglich für eine größere Anzahl an Bestattungsplätzen vorgesehen war.
Verpflichtungen für den Grabstättenpat*innen
Voraussetzungen für Patenschaftsgrabstätten
Individuelle Beratung
Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg bietet eine Reihe ausgewählter Grabstätten für Patenschaften an. Auch persönliche Wünsche werden geprüft. Zur individuellen Beratung wird um eine separate Terminvereinbarung gebeten.
Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Grabstätte für Mensch-Tier-Bestattungen
Auf Beschluss des Stadtrates hat der Eigenbetrieb eigens ein neues Grabfeld für die individuelle Bestattungsform im südlichen Bereich des Buckauer Friedhofs angelegt.
Hier können sich Haustierbesitzer gemeinsam mit ihren tierischen Freunden in einem Umfeld mit aufgelockerter Gestaltung beisetzen lassen. Anlass für die Initiative ist die immer enger werdende Bindung von Tierbesitzern zu ihren Haustieren und der damit verbundene Wunsch nach einem gemeinsamen Bestattungsplatz.
Mit einem neu gestalteten, räumlich abgegrenzten Grabfeld ist der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe diesem Wunsch nachgekommen und hat einen gemeinsamen Ort der letzten Ruhe für Mensch und Tier geschaffen.
Unter 0 391/7368 425 berät Sie die Friedhofsverwaltung gern zu den Voraussetzungen der Mensch-Tier-Bestattung. Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsberatung auf dem Westfriedhof, in der Großen Diesdorfer Str. 160 zu den üblichen Sprechzeiten zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Mensch-Tier-Bestattung
Da es sich bei der Mensch-Tier-Bestattung um eine Bestattungsform handelt, die in der Bevölkerung nicht einheitlich toleriert wird, gilt es einige Besonderheiten zu beachten:
- So wurde beispielsweise ein räumlich getrenntes Grabfeld auf dem Friedhof ausgewiesen, sodass nachträgliche Bestattungen verstorbener Tiere auf bereits vorhandenen Grabstätten bzw. Grabfeldern grundsätzlich ausgeschlossen sind.
- Mensch-Tier-Grabstätten sind Wahlgrabstätten in besonderer Lage, auf denen Human- und Haustierbestattungen gemeinsam erfolgen können.
- Auf Antrag kann bereits zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht für 20 Jahre für die Mensch-Tier-Grabstätte erworben werden.
- Bei dieser Grabstättenart handelt es sich um eine Grabstätte für Urnenbeisetzungen.
- Das verstorbene Haustier wird als Grabbeigabe beigesetzt.
- Die Urnenbeisetzung (Humanbestattung) kann zeitgleich mit der Beisetzung der Urne des verstorbenen Haustieres (Grabbeigabe) erfolgen.
- Die erforderlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Beisetzung der Urnen müssen durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.