Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
Wenn Sie Unterhaltsvorschuss für eines oder mehrere Kinder erhalten, wird regelmäßig überprüft, ob alle Voraussetzungen für den Leistungsbezug noch vorliegen. Unabhängig von der jährlichen Anspruchsüberprüfung seitens der Behörde können und sollten Sie die Unterhaltsvorschussstelle jedoch umgehend kontaktieren, um Veränderungen in Ihren Verhältnissen frühzeitig mitzuteilen.
Allgemeine Informationen
Die zuständigen Sachbearbeiter des Teams Unterhaltsvorschuss prüfen jährlich, ob Sie weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Für diese Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und gegebenenfalls Nachweise erbringen oder Unterlagen vorlegen.
Besser ist es, wenn Sie der Unterhaltsvorschussstelle eigenständig alle Änderungen Ihrer Verhältnisse mitteilen, solange Sie Unterhaltsvorschussleistungen beziehen. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind.
Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Absatz 3 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
- § 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
- § 6 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verpflichtungsklage