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Als Wahlhelfer freiwillig melden

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zudem die Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. 

Für ihren Einsatz erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld). Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Erfrischungsgeldsatzung geregelt.

Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema “Wahlhelfer*innen“ in der Landeshauptstadt Magdeburg.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.

Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).

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Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Wahlamt

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg

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