Wertstoffe entsorgen
Allgemeine Informationen
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall.
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die dualen Systeme zuständig.
Sonstige Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) entsorgt.
Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme (Bring- und/ oder Holsysteme) eingerichtet:
- Containersammlung (z.B. Iglus für Altglas oder Papier) und/oder auf den Wertstoffhöfen
- Gelben Sack/ Gelbe Tonnen (für Leichtverpackungen)
- ggf. mittels speziellen Wertstofftonnen
- bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen über private Entsorgungsfirmen
Wertstoffe
Altpapier, Glas, Leichtverpackungen
Recycling lebt vom Mitmachen!
Geben Sie verwertbare Verpackungen in die Wertstoffsammlung!
Informationen zu:
Das Duale System ist ein Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen.
Die Hersteller von Verkaufsverpackungen finanzieren dieses System der Sammlung und Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung. Die meisten Hersteller geben die Lizenzentgelte über den Preis des Produktes an die Verbraucher weiter.
Durch die Lizenzmarke „Grüner Punkt“ auf der Verpackung können Sie erkennen, dass diese dem System angehört und deshalb über die Glascontainer oder die haushaltsnahen blauen oder gelben Tonnen kostenlos entsorgt wird. Das Rücknahmesystem wird von der Duales System Deutschland GmbH (DSD) und weiteren Systembetreibern unterhalten.
Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse werden gemeinsam mit den Verpackungen gesammelt. Die Kosten dafür finanziert die Stadt aus den Müllgebühren, erzielte Erlöse kommen den Müllgebühren zugute.
Im Auftrag der Systembetreiber sammelt die Firma PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH die Leichtverpackungen (LVP) und die ARGE DSD die Verpackungen aus Glas ein.
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt die Zeitungen und Druckerzeugnisse, die den größten Anteil am Altpapier ausmachen (ca. 84 %), und im Auftrag der DSD die Verpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) ein.
Das Rücknahmesystem für Glas besteht aus Depotcontainern (Bringsystem) , die flächendeckend im Stadtgebiet verteilt sind. Voraussetzung für das Funktionieren des Systems ist es, dass diese Stellplätze direkt in Wohngebieten, also möglichst nah an den Nutzern eingerichtet werden, damit alle Bürger die Möglichkeit haben, dieses System zu nutzen.
Für die Sammlung der Leichtverpackungen und des Altpapiers sind die Sammelbehälter haushaltsnah (auf dem Grundstück, z.B. auf dem Stellplatz der Müllbehälter) aufgestellt (Holsystem).
Bei Verunreinigung von Wertstoffbehältern mit Abfällen, die dort nicht hineingehören, werden die Behälter kostenpflichtig geleert. Bei wiederholten Verstößen gegen die Sortiervorschriften kann die Entsorgung eingestellt werden.
Ihre Ansprechpartner
Leichtverpackungen/ Gelbe Tonne
PreZero Service Sachsen-Anhalt GmbH
Industriestraße 11
39126 Magdeburg
Tel. (0800) 886 66 66
Glas
Recyclinghof Farsleben GmbH
Schienenweg 1
39326 Farsleben
Tel. (0800) 281 8700
Altpapier/Blaue Tonne
Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
Sternstr. 13
39104 Magdeburg
Tel. +49 391 540-4615
Mobile Wertstoffsammlung
Mit der mobilen Schadstoff- und Wertstoffsammlung werden über 50 Standplätzen im gesamten Stadtgebiet angefahren.
Die einzelnen Standplätze und Termine können Sie dem Schadstoffmobilplan [PDF] entnehmen.
Oder Sie nutzen die Schadstoffmobilkarte, mit Hilfe der Umkreissuche sehen Sie alle Standplätze in Ihrer Nähe auf einen Blick. Außerdem wird durch Zahlen und farbliche Markierung gekennzeichnet wann wir das nächste Mal an dem jeweiligen Standplatz sind.
Bitte beachten: Am Wertstoffmobil können Metalle, Kunststoffteile und Elektroaltgeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 50 Zentimetern abgegeben werden. Größere Teile bitte zum Wertstoffhoff bringen oder für die Sperrmüllabholung anmelden.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)