Gewerbesteuer zahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Gewerbesteuer - Kontakt
Online-Suche nach dem zuständigen Finanzamt auf den Seiten des Bundesamtes für Finanzen:
Finanzamt Magdeburg
Tel. +49 391 885-12, Fax: +49 391 885-1000
Postanschrift:
Finanzamt Magdeburg, Postfach 39 62, 39104 Magdeburg
Hausanschrift:
Finanzamt Magdeburg, Tessenowstraße 10, 39114 Magdeburg
E-Mail: https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe
Ansprechpartner im Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg, Katzensprung 2, Zimmer 482/484
Postanschrift:
Landeshauptstadt Magdeburg, Finanzservice Steuern,
39090 Magdeburg
Hausanschrift:
Landeshauptstadt Magdeburg, Finanzservice Steuern
Katzensprung 2, 39104 Magdeburg
Fax: +49 391 540-2202
E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de
Allgemeine Informationen
Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum - also im abgelaufenen Kalenderjahr - war.
Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust - Einnahmen abzüglich Ausgaben - weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung«.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER« leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER« Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Zuständige Stelle
Gemeinde / Finanzamt
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Gewerbesteuer - Hebesätze
Gewerbesteuer - Hebesätze in Magdeburg in v.H.
Jahr Magdeburg Randau/ Calenberge/ Pechau Beyendorf/ Sohlen
1991 320 280 300
1992 320 280 300
1993 320 280 300
1994 400 280 300
1995 400 400 300
1996 400 400 300
1997 420 420 300
1998 420 420 300
1999 420 420 300
2000 450 450 300
2001 450 450 300
2002 450 450 300
2003 450 450 300
2004 450 450 300
seit 2005 450 450 450
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:
- Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Elektronische Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides
Mit der Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2022 können Sie erstmals Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheides durch die Gemeinde erteilen.
Die Landeshauptstadt Magdeburg kann Ihnen ab dem 01.01.2025 den Gewerbesteuerbescheid statt in Papierform auch nur elektronisch bekannt geben. Sie bekommen nach dem Versand eine Benachrichtigung, dass der Gewerbesteuerbescheid zum Datenabruf bereit steht. Den elektronischen Gewerbesteuerbescheid können Sie dann in Ihrem Elster-Postfach abrufen.
Mit dem Klick auf den Beispielbescheid sehen Sie eine Pdf-Datei. Die Datei können Sie abspeichern und mit einer geeigneten Software (zum Beispiel mit dem Acrobat Reader) öffnen. Im Anlagenfenster der pdf-Datei ist ein xml-Datensatz eingebettet. Dieser Datensatz kann vergleichbar zur E-Rechnung maschinell weiter verarbeitet werden. Der Datensatz enthält für die Zinsen noch nicht alle Informationen. Die Vervollständigung erfolgt mit einem Softwareupdate im Jahr 2025.
Ihre Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe können Sie mit der Gewerbesteuererklärung oder mit dem Formular für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe (siehe Dokumente) geben.
In der Gewerbesteuererklärung über ELSTER finden Sie die Eingabemaske für die Bekanntgabedaten über die Schaltfläche "Anlagen hinzufügen/entfernen". Dort können Sie über die Anlage "Bekanntgabe" auswählen, ob Sie die elektronische Bekanntgabe an sich selbst, an ein Steuerberatungsunternehmen oder an eine andere empfangsbevollmächtigte Person wünschen. Den elektronischen Versand können Sie sowohl für den Gewerbesteuermessbescheid als auch für den Gewerbesteuerbescheid wählen.
Die Daten der Gewerbesteuermessbescheide erhält die Landeshauptstadt Magdeburg elektronisch von den Finanzämtern. Die Informationen zur elektronischen Bekanntgabe aus der Gewerbesteuererklärung sind in diesen Datensätzen enthalten.
Entscheiden Sie sich nachträglich für einen elektronischen Bekanntgabewunsch, übersenden Sie einfach die Kommunale Vollmacht (siehe Dokumente).
Der elektronische Gewerbesteuerbescheid wurde gemeinsam von Bund, Ländern, Verfahrensherstellern und Gemeinden entwickelt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Gewerbesteuer-Schnittstelle der Kommune zu den Unternehmen und Digitaler Gewerbesteuerbescheid .
Wenn Sie keine elektronische Bekanntgabe wünschen, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Der Bescheid wird an Sie zugesandt.
Wenn Sie den elektronischen Bescheidversand vorher testen möchten, melden Sie sich bitte per Mail an manuela.daniel@steu.magdeburg.de. Für den Test wird das Kassenzeichen, Ihre Elster-Account-ID und Ihre E-Mail-Adresse für die Versandbenachrichtigung benötigt.
Die Gewerbesteuerfestsetzung wird mit dem elektronischen Gewerbesteuerbescheid vollständig digital. Sie geben die Gewerbesteuererklärung elektronisch ab und können nun sowohl den Gewerbesteuermessbescheid als auch den Gewerbesteuerbescheid elektronisch empfangen.