Melderegisterauskunft - Selbstauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
-
die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Ein formloser schriftlicher Antrag sowie ein Identitätsnachweis des Antragstellers sind erforderlich. Der Nachweis kann entweder durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro erbracht werden oder durch die Beifügung einer Kopie des entsprechenden Dokuments dem schriftlichen Antrag.
Gebühren
Frist
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.