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Hundesteuer Ermäßigung

Hundesteuer Ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen gewährt werden.

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis
  • für die Beantragung der Steuerbefreiung ist der Bescheid, welcher zur Befreiung berechtigt, vorzulegen
    • dies kann sein: amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL","aG" oder "H", Erwerbsbescheinigung oder Zulassungen
  • für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II oder XII vorzulegen

Was ist zu beachten?

  • Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für das Halten eines Hundes, wenn der Hundehalter Leistungen nach dem SGB II oder XII (auch ALG II) erhält.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Fachbereich Finanzservice

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Katzensprung  2
39104 Magdeburg

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