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Hundesteuer Ermäßigung
Hundesteuer Ermäßigung
Was ist mitzubringen?
- Personalausweis
- für die Beantragung der Steuerbefreiung ist der Bescheid, welcher zur Befreiung berechtigt, vorzulegen
- dies kann sein: amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL","aG" oder "H", Erwerbsbescheinigung oder Zulassungen
- für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II oder XII vorzulegen
Was ist zu beachten?
- Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für das Halten eines Hundes, wenn der Hundehalter Leistungen nach dem SGB II oder XII (auch ALG II) erhält.