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Hundesteuer Ermäßigung

Hundesteuer Ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen gewährt werden.

Was ist mitzubringen?

  • Personalausweis
  • für die Beantragung einer Steuerermäßigung ist der Bescheid über die entsprechende Leistung vorzulegen

Was ist zu beachten?

  • Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für das Halten eines Hundes, wenn der Hundehalter
  •           Leistungen nach dem SGB II oder XII (auch ALG II),
  •           Wohngeld oder
  •           Kinderzuschlag erhält oder 
  •           im Besitz einer gültigen Otto-City-Card ist.

Der Stadtrat hat am 13.06.2024 eine Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Neufassung wurde im Amtsblatt Nummer 14 vom 19.07.2024 veröffentlicht und ist ab dem 20.07.2024 gültig.

Die Steuerermäßigungen für einen Hund für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag oder für Otto-City-Card-Inhaber gelten neu ab dem 20.07.2024. 


Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

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