Inhalt

Wer genehmigt Feuerwerke in der Landeshauptstadt?

Die Polizeidirektion Nord ist die zuständige Behörde für das Stadtgebiet Magdeburg.

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord erteilt waffenrechtliche Erlaubnisse, sprengstoffrechtliche Erlaubnisse im nicht gewerblichen Bereich und Anzeigen / Genehmigungen zum Abbrennen eines Feuerwerkes.
Die Polizeidirektion ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Gebiet der Stadt Magdeburg und für Feuerwerke in der Stadt Magdeburg.

Alle Informationen unter dem Punkt "Antrag Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und  Verwendens (Abbrennen) pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2" auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt.

Kontakt

Polizeiinspektion Magdeburg

Waffen-und Sprengstoffbehörde

Sternstraße 12
39104 Magdeburg