Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelüberwachung
© PhotoSG - Fotolia
Aufgaben:
-
Betriebskontrollen bei den Herstellern von Lebensmitteln, bei den Gaststätten und Handelseinrichtungen
(Tel. +49 391 540-6222) -
Amtliche Probennahme von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen
-
Amtliche Fleischuntersuchung / Trichinenuntersuchung (Tel. +49 391 540-6219)
weitere Informationen hier: Anmeldung Hausschlachtung -
Bearbeitung von Anzeigen, Beschwerden und Hinweise der Verbraucher
-
Pilzberatung durch ehrenamtliche Pilzsachverständige während der Pilzsaison an den Wochenenden im Gesundheits- und Veterinäramt:
Hausschlachtung
Hausschlachtung
Im Veterinäramt Magdeburg erfolgt die Trichinenuntersuchung an folgenden Tagen:
- Montag bis Freitag (Abgabe der Proben bis 10:00 Uhr)
- Samstag von Oktober bis März jeden 2. und 4 Samstag des Monats
Ihre Fragen und Hinweise werden unter der Telefonnummer +49 391 540 62 00 bearbeitet:
Pilzberatung
Pilzsachverständige für die Landeshauptstadt Magdeburg
- Pilzberatung durch ehrenamtliche Pilzsachverständige während der Pilzsaison an den Wochenenden im Gesundheits- und Veterinäramt:
Termine sind der Presse zu entnehmen oder zu erfragen unter Tel. +49 391 540-62 00
- außerhalb dieser Zeiten sind die Pilzberater nach telefonischer Voranmeldung unter folgenden Adressen erreichbar:
Einfuhr von Lebensmitteln
Einfuhr von Lebensmitteln
Reglementierungen/Verbote der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch
Mit der Verordnung (EG) Nr. 206/2009 wurden die Einfuhrregelungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch neu geregelt. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter "Verbraucherschutz & Informationsrechte" → "Reisen & Verkehr" → "Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch" wurden entsprechende Informationen für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.