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Die Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge durch Plaketten erfolgt entsprechend des Schadstoffausstoßes. Dabei ist es möglich, durch eine Nachrüstung des Fahrzeuges mit entsprechenden Abgasnachbehandlungssystemen in eine bessere Schadstoffgruppe aufzusteigen.

Schadstoffgruppe 1 2 3 4
Plakette keine Plakette
Feinstaubplakette rot
Feinstaubplakette gelb
Feinstaubplakette grün
Anforderung für Diesel Euro 1 oder schlechter Euro 2 oder
Euro 1+ Partikelfilter
Euro 3 oder
Euro 2 + Partikelfilter
Euro 4 oder
Euro 3 + Partikelfilter
Anforderung für Benziner ohne geregelten Kat     Euro 1


Welcher Plakettenzuordnung entspricht das Fahrzeug?

Die Zuordnung der Plakette zu einem Fahrzeug erfolgt nach der sogenannten Emissionsschlüsselnummer, die in den Kraftfahrzeugpapieren zu finden ist, eine Zertifizierung nach einer Partikelfilternachrüstung kann diese ändern.

  • Die Rote Plakette erhalten Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern: 25 bis 29, 35, 41 oder 71
  • Die Gelbe Plakette erhalten fahrzeuge mit den Schlüsselnummern: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72

Informationen zur Plakettenzuordnung bietet das folgende Internetportal: www.feinstaubplakette.de

Was tun, wenn das Fahrzeug nicht die notwendige Plakette erhält?

Bei Dieselfahrzeugen sollte geprüft werden, ob die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem Russpartikelfilter möglich ist. Mit der Nachrüstung können Dieselfahrzeuge die Plakette der jeweils nächst höheren Schadstoffgruppe erhalten. Informationen zu Nachrüstmöglichkeiten werden auf dem Internetportal www.feinstaubplakette.de angeboten.