Inhalt

Die Kennzeichnung einer Umweltzone erfolgt über eine Verkehrsbeschilderung. Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Umweltzone“ machen das Gebiet kenntlich. Dazu wurden in der Straßenverkehrsordnung die nachfolgend dargestellten Verkehrszeichen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 der StVO geschaffen. Auf dem Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 werden die farbigen Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben.

 

 

 

Zusatzzeichen zu Verkehrszeichen 270.1

 
Verkehrszeichen 270.1
Beginn der Umweltzone

Zusatzzeichen
zum Zeichen 270.1
Regelung der Ausnahmen

Verkehrszeichen 270.2
Ende der Umweltzone