Inhalt

Leistungen des Bereiches Amtsvormundschaft/-pflegschaft

Die Aufgaben eines Amtsvormunds:

  • Wahrnehmung der Personen- und Vermögenssorge, z. B. Sicherung von Unterhaltsansprüchen, Sozialleistungen und Erbansprüchen, Vertretung bei Rechtsgeschäften
  • es gibt gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaften

Gesetzliche Amtsvormundschaften sind z. B.:

  • begrenzte Amtsvormundschaft bei Adoption
  • bei Kindern von minderjährigen Müttern. Diese Amtsvormundschaft endet mit Volljährigkeit der Mutter (sie ist die gesetzliche Vertretung neben der minderjährigen Mutter).

Bestellte Amtsvormundschaften sind z. B.:

  • bei Kindern, die ohne elterliche Sorge sind, weil das Sorgerecht ruht oder entzogen wurde. Die bestellte Amtsvormundschaft endet mit der Volljährigkeit des Kindes. (Die Amtsvormundschaft ist die gesetzliche Vertretung des Kindes und die tatsächliche Personensorge, d. h. die Eltern werden in vollem Umfang ersetzt).

Die Aufgaben eines Amtspflegers:

  • Vertretung minderjähriger Kinder, wenn die Eltern oder ein Vormund bei der Ausübung einzelner Teile der elterlichen Sorge verhindert sind ("Ergänzungspflegschaft")

Ansprechpartner/-innen:

Sozialzentrum Südost

Jugendamt Magdeburg

Sozialer Dienst

Bertolt-Brecht-Straße 5
39120 Magdeburg