Gefördert werden insbesondere:
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Veranstaltungen oder Kampagnen, die gezielt auf die Marke Ottostadt aufmerksam machen,
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analoge Werbemittel mit innovativen Ansätzen, die die Stadt repräsentieren,
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Projekte, die auf besondere Weise das Image Magdeburgs stärken – zum Beispiel durch Wissenschafts-, Kultur- oder Sportinitiativen.
Nicht förderfähig sind:
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Eigenleistungen (zum Beispiel Arbeitszeit der Antragstellenden),
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Wareneinkäufe zum Weiterverkauf (auch in veränderter Form),
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Projekte mit rein kommerzieler Ausrichtung oder reinem Sponsoring-Charakter.