Die Personensorgeberechtigten füllen die „Selbsterklärung“ aus und geben diese in der Schule des Kindes ab. Die Schule ergänzt die notwendigen Angaben zu den Kosten und zur jeweiligen Schulfahrt und fordert dann das Geld beim Fachbereich Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg ab.
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