Minderjährige, ledige, ausländische Kinder haben die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu einem deutschen Elternteil zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der deutsche Elternteil personensorgeberechtigt ist und in einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind leben wird.
Bevor Sie zur eigentlichen Antragstellung kommen, lesen Sie bitte die folgenden Informationen sorgfältig durch und bereiten alle unten benannten Unterlagen vor.