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Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich das Recht auf ein allgemeines Wohlergehen und die freie Entfaltung einer gesunden Entwicklung. Dieser Zustand wird auch als Kindeswohl definiert. Eine aktuelle oder mindestens absehbare Gefahr für die körperliche, seelische oder geistige Entwicklung des Kindes kann eine Kindeswohlgefährdung darstellen.
Wenn dem Jugendamt eine mögliche akute Gefährdungslage mitgeteilt wird, erfolgt umgehend eine Abprüfung der Situation.