Wenden Sie sich an das zuständige Sozialzentrum im Jugendamt. Das Jugendamt entscheidet, ob und in welchem Umfang eine betreute gemeinsame Wohnform sinnvoll ist.
Das Jugendamt hilft Ihnen auch bei der Beantragung der Hilfe.
Wenn die Hilfe bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfeform in Ihrem Fall gestaltet werden soll.