Bootsverleih am Adolf-Mittag-See
Mit dem Boot über die Perle im Stadtpark
Die Tret- und Ruderboote des Bootsverleihs am Adolf-Mittag-See stehen allen Ottostädtern sowie Besucherinnen und Besuchern der Landeshauptstadt Magdeburg im idyllischen Stadtpark Rotehorn dienstags bis sonntags ab 11.00 Uhr zur Verfügung.
Die Wassertaxen, die seit 2013 am Bootsverleih des Adolf-Mittag-Sees zur Verfügung stehen, bieten Platz für bis zu sechs Passagiere. Auf die klassischen Tretboote passen dahingegen maximal vier Personen. Zudem befindet sich zwischen den beiden Pedalplätzen ein Steuerrad, mit dem gerade die kleinen „Kapitäne“ das Wassertaxi selbstständig über den Adolf-Mittag-See lenken können. Damit wird der Bootsausflug garantiert zum großen Spaß für die ganze Familie.
Öffnungszeiten
April bis Oktober
Montags ist der Bootsverleih geschlossen.
Bei schlechter Witterung kein Fahrbetrieb.
Preise
Ruderboote (5 Stück für je bis zu 4 Personen)
30 min 3,00 EUR
60 min 5,00 EUR
Tretboote für je bis zu 4 Personen (7 Stück)
30 min 4,00 EUR
60 min 6,00 EUR
Tretboote für je bis zu 5 Personen (3 Stück )
30 min 5,00 EUR
60 min 7,00 EUR
Wassertaxis (2 Stück für je bis zu 6 Personen)
30 min 6,00 Euro
60 min 8,00 Euro
Bitte beachten:
Eine Reservierung ist nicht möglich!
Verhaltensregeln
- Die Einhaltung der Verhaltensregeln dienen der Sicherheit und Ordnung.
Das Benutzen der Tret- und Ruderboote erfolgt auf eigene Gefahr.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg haftet für Sach- und Vermögensschäden, sofern diese von ihr, ihren Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. - Die Wassertreter und Ruderboote werden nach vorheriger Entrichtung der Nutzungsgebühr ausgeliehen. Der Verleih der Tret- und Ruderboote erfolgt nur an Personen ab 16 Jahre. Für Kinder besteht die Möglichkeit, eine Schwimmweste auszuleihen.
- Der Ausleih an angetrunkene Personen sowie die Mitnahme von alkoholischen Getränken ist verboten.
- Das Anlegen der Boote ist nur am Bootssteg erlaubt. Zum Uferbereich ist ein angemessener Abstand zu halten.
- Das Baden im See ist verboten.
- Das Befahren der "Tauben Elbe" (Seitenarm hinter der Insel) ist nicht gestattet.
- Bei plötzlich einsetzendem Gewitter ist die Fahrt sofort zu beenden.
- Eine Rückerstattung der Nutzungsgebühr bei vorzeitiger Beendigung der Fahrt aus witterungsbedingten oder persönlichen Gründen ist nicht möglich.
- Bei Nichtbeachtung oder Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen kann der Verleiher ohne Rückerstattung des Entgeltes die sofortige Beendigung der Fahrt verlangen.
- Das Aufschaukeln der Boote ist verboten.
- Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang an den Booten und den Rudern entstehen, haftet der Entleiher bis zum Wiederbeschaffungswert.
- Auf dem Wasser befinden sich elektrische Antriebe (Belüfter-Typ Aquapilze) mit drehenden mechanischen Teilen. Wir weisen darauf hin, dass die Belüfter und die Fontäne in einem Abstand von 5 m zu umfahren sind.
Hygienevorschriften
Entsprechend der Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 des Landes Sachsen-Anhalt ist auf dem Bootssteg ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Darüber hinaus wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Vor Ort steht ein Spender mit Desinfektionsmittel zur freien Verfügung.