Landschaftsschutzgebiete
2. wegen der Vielfalt Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Landschaftsschutzgebite in Magdeburg
In einem Landschaftsschutzgebiet sind näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Auf dem Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg sind 3 Landschaftsschutzgebiete (LSG) ausgewiesen:
LSG Barleber - Jersleber See und Elbniederung (LSG_0015MD_)
LSG Zuwachs - Külzauer Forst (LSG_0016MD_)
LSG Mittlere Elbe (LSG_0023MD_).