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Herr Robert Kraut

Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur
Teamleiter

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

[Textabschnitt 1]

Brücken planen

Vor dem eigentlichen Neu- oder Ersatzneubau sowie den grundlegenden Indstandsetzungsmaßnahmen im Bestand einer Brücke steht zuerst der Prozess der Entscheidungsfindung, welche Brückenlösung unter Berücksichtigung von verkehrstechnischen notwendigen, wirtschaftlichen, ästhetischen und ökologischen Aspekten die zweckmäßigste ist. Dabei werden in einer Voruntersuchung mögliche Varianten mit ihren Vor- und Nachteilen abgewogen. Der Umfang dieses Prozesses ist abhängig von der Größe, dem Schwierigkeitsgrad und der verkehrlichen Bedeutung im Netz der Infrastruktur geplanten Brücke.

Auf der Grundlage der ausgewählten Brückenlösung wird der sogenannte Bauwerksentwurf entsprechend der deutschlandweiten einheitlichen Richtlinien erstellt, in dem die Detailausbildung für die genaue Konstruktion der geplanten Brücke erfolgt und die entstehenden Kosten ermittelt werden. Bei der Planung werden u.a. anhand der Baugrundverhältnisse umfangreiche Prüfungen zur erforderlichen Gründung (z.B. Tief- oder Flachgründung) vorgenommen. Dies geschieht anhand von statischen Nachweisen, Festlegungen zur Abmessung des Tragwerkes und Detailplanungen zum Bauwerk (z.B. zum Geländer). Im Rahmen der Entwurfsaufstellung wird zusätzlich bei größeren Brücken durch eine Visual- isierung dargestellt, wie sich das Bauwerk in die Landschaft einfügen wird. Gestalt prägend für die Form ist das Tragwerk, das sich harmonisch in sein Umfeld einfügen soll. Dabei sind die Grundformen Balken, Bogen, Gewölbe oder Rahmen in unterschiedlichster Ausbildung und Kombination stets erkennbar. Dieser Bauwerksentwurf wird in unterschiedlichen Genehmigungsverfahren bewertet und letztendlich in Abhängigkeit von entsprechenden Drucksachen im Verwaltungsverfahren genehmigt und der Finanzbedarf der Bauleistung im Haushalt eingestellt.
Der Bauwerksentwurf bildet die Grundlage für die Ausschreibung der Maßnahme, in der auf der Grundlage der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ermittelt wird, welcher Bieter die Brücke unter den vorgegebenen Randbedingungen am wirtschaftlichsten bauen kann.

Brücken bauen

Der Neubau eines Verkehrsweges beginnt in der Örtlichkeit mit den Gründungsarbeiten. In Abhängigkeit von den Baugrundverhältnissen kommt dabei entweder eine Tiefgründung auf Pfählen oder eine Flachgründung zur Ausführung. Daran schließt sich die Erstellung der Widerlager und Pfeiler - die sogenannten Unterbauten - an. Mit den Unterbauten werden die Lasten aus dem eigentlichen Tragsystem der Brücke, dem sogenannten Überbau, in die Gründungskörper und weiter in den Baugrund abgeleitet.
Der Überbau kann bei kleineren Brücken aus Holz, aus Beton, aus Stahl, aus einer Kombination von Stahl und Beton - der Stahlverbundbauweise - bestehen. Ist der Überbau hergestellt, kann der weitere Ausbau der Brücke erfolgen. Das beinhaltet z.B. den Einbau des Fahrbahnbelages oder auch die Installation der Geländer und der Schutzplanken.

Da die Bauwerke aus einer Vielzahl von eigenständigen Bauteilen bestehen und erst im Zusammenwirken als Ganzes die verkehrliche Nutzung ermöglichen, ist die Bauabwicklung bei grundlegender Instandsetzung abhängig von den geschädigten und zu ersetzenden Bauteilen. Z.B. ist es bei nicht mehr wirksamer Abdichtung des Betontragwerkes unumgänglich, die Kappe, Geländer und den Fahrbahnaufbau mit zu erneuern.

Autor: Herr Kischke - Tiefbauamt