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Als Abgeschlossenheitsbescheinigung bezeichnt man die von der zuständigen Behörde zu erteilende Bescheinigung, dass eine Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet werden soll, eine abgeschlossene Einheit darstellt. 

Notwendige Unterlagen:

  • Lageplan
  • Schnitt
  • Ansicht
  • Grundrisse aller Geschosse mit einheitlicher Nummerierung jeder einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit