Als Abgeschlossenheitsbescheinigung bezeichnt man die von der zuständigen Behörde zu erteilende Bescheinigung, dass eine Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet werden soll, eine abgeschlossene Einheit darstellt.
Notwendige Unterlagen:
- Lageplan
- Schnitt
- Ansicht
- Grundrisse aller Geschosse mit einheitlicher Nummerierung jeder einzelnen Wohnung oder Gewerbeeinheit