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Spenden für Vereine

Vereine, die anerkannte steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können in der Regel direkt Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen selbst ausstellen. Sie können sich somit direkt an Ihren Verein wenden.

Spenden für Einrichtungen der Landeshauptstadt Magdeburg

Nach § 99 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt darf die Landeshauptstadt Magdeburg zur Erfüllung kommunaler, steuerbegünstigter Aufgaben Spenden einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Spendenannahme oder Spendenvermittlung entscheidet der Stadtrat ab einem Spendenbetrag über 1.000,00 Euro. Für die Annahmeentscheidung sind dem Stadtrat sämtliche maßgebenden Tatsachen offen zu legen. Dazu gehören der Name des Spenders, der Spendenbetrag und der Spendenzweck. Zusätzlich sind die Spendendaten der Kommunalaufsicht in einem jährlichen Zuwendungsbericht bekannt zu geben. Die gesetzliche Regelung gilt für alle Spenden, die seit dem 01.07.2014 eingezahlt worden sind und dient der vollständigen Transparenz bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und der Wahrung der Integrität der öffentlichen Verwaltung.

Sie können Einrichtungen der Stadt Geld- und Sachspenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zukommen lassen. Die Spendenbescheinigungen werden vom Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg ausgestellt.

Für die Entgegennahme der Spenden und für Fragen zur Spendenverwendung stehen Ihnen die Einrichtungen der Stadt und der Finanzservice gern zur Verfügung.

Geben Sie bei der Einzahlung bitte den Verwendungszweck und Ihre Anschrift an.

Bei Sachspenden werden Angaben zur Herkunft (Privatvermögen oder Betriebsvermögen) und zur Wertermittlung (gemeiner Wert, Teilwert) benötigt.