Die Grundsteuer A wird in den neuen Bundesländern für land- und forstwirtschaftliches Vermögen vom Nutzer des Vermögens auf der Grundlage des Ersatzwirtschaftswertes und des Grundsteuermessbetrages erhoben.
Folgende Hebesätze gelten für die Stadt Magdeburg für die Grundsteuer A seit 1991:
Hebesatz für die Grundsteuer A
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