- Kein abendliches bzw. nächtliches Anstrahlen von Bauwerken und Denkmälern
- Fortwährende Überprüfung möglicher Beleuchtungsreduzierung (z.B. Straßenbeleuchtung Magdeburger Ring)
- Nutzung der Einrichtungen von beispielsweise freien Trägern in den Stadtteilen durch Erweiterung bestehender Angebote und Öffnungszeiten, Möglichkeiten des Austauschs und der Beratung
- Städtische Einrichtungen und Bürogebäude können vom 27. Dezember 2022 bis 5. Januar 2023 schließen -> inklusive aller Feiertage ist somit das Herunterfahren der Heizungsanlagen bis zu 16 Tage möglich
- Ausnahmen der Schließzeit werden für Kultureinrichtungen wie Museen extra geregelt (gesonderte Information zum Jahresende)
- Gesellschaftshaus schließt bis einschließlich 5. Januar
- erste Veranstaltung am 6. Januar statt (20:00 Uhr „jazzlounge“)
- Veranstaltungen des Theaters und Puppentheaters bleiben bestehen
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