- Absenken der Raumtemperatur für Büros auf maximal 19 Grad Celsius
- Absenken der Raumtemperatur für Lager und andere Stätten schwerer körperlicher Arbeit auf 12 Grad
- Bürogebäude werden nur montags bis donnerstags von 7:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 7:00 bis 15:00 Uhr beheizt
- Ausnahme: das Alte Rathaus für Ausschuss- und Stadtratssitzungen (montags bis donnerstags von 7:00 bis 21:00 Uhr)
- Verbot von elektrischen Wärmeerzeugern (z.B. Heizlüfter, Heizdecken, Klimageräte) in den Büroräumen und in Außenanlagen (z.B. Heizpilze)
- Warmwasser nur an hygienisch notwendigen Orten
- Keine Beleuchtung von Gebäuden innen und außen – außer aus Sicherheitsaspekten
- Nach Dienstschluss keine Geräte im Stand-by-Betrieb belassen
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