Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan erfasst Grundlagen und Ziele der baulichen Entwicklung des Stadtgebiets. Er gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den Fachämtern der Stadtverwaltung, die Träger öffentlicher Belange (beispielsweise Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren.
Flächennutzungsplan, Stand: 12/2022
(Öffnen des Interaktiven Flächennutzungsplanes als Web-GIS-Applikation durch Anklicken der Karte)
Der Flächennutzungsplan im PDF-Format
Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg wurde seit seiner Aufstellung im Jahre 2001 durch zahlreiche Teiländerungen immer wieder geändert bzw. angepasst. Da jedoch die ursprünglich aufgestellten Ziele der Bodennutzung in den meisten Stadtbereichen nicht mehr mit den aktuellen Planungszielen übereinstimmen, wären weit über einhundert Einzeländerungen notwendig, um den Flächennutzungsplan wieder auf einen aktuellen Stand zu bringen. Daraus resultierend hat die Landeshauptstadt Magdeburg im November 2011 den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.
Da jedoch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mehrere Jahre in Anspruch nimmt, sollen zwischenzeitlich dringliche Änderungen im derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes vorgenommen werden, wie z. B. Änderungen gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren mit der Bebauungsplanung.
Die letzte Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg ist die 22. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten« mit dem parallel anhängenden Bebauungsplan Nr. 431-1A, 5. Änderung »Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten«.
Die Bekanntmachung über die Genehmigung der 22. Änderung erfolgte im Amtsblatt Nr. 35 /22 am 23.12.2022.
Übersicht der Änderungen im PDF-Format
Topographie:
Stand: 2011, FB 62 - Vermessungsamt und Baurecht
Für nähere Informationen oder zur Anforderung einer Druckausgabe wenden Sie sich bitte an das Stadtplanungsamt Magdeburg.
Des Weiteren ist der Flächennutzungsplan bishin zur Neuaufstellung im Zusammenhang mit den nach § 13 a BauGB durchzuführenden Bebauungsplanverfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Wege der Berichtigung anzupassen.
Nach einer ersten redaktionellen Berichtigung vom Dezember 2013 erfolgte eine zweite, über die der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.01.2020 informiert wurde. Die zweite redaktionelle Berichtigung beinhaltet weitere bis zum heutigen Zeitpunkt angefallene Änderungen im Flächennutzungsplan nach § 8 (3) BauGB, Satzungen von B-Planverfahren gemäß § 13 a BauGB sowie Aktualisierungen von Planzeichen und Symbolen.
Die redaktionelle Berichtigung des Flächennutzungsplanes stellt einen redaktionellen Vorgang gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.