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Hinweis !
E-Scooter, die im Straßenverkehr fahren sollen, müssen dafür zugelassen sein !
Das Fahrzeug muss darüber hinaus den sonstigen Sicherheitsanforderungen der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) entsprechen.
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Weißes Vorderlicht und Weißer Frontreflektor vorn, wie beim Fahrrad, sind Pflicht.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Rotes Rücklicht und Roter Rückstrahler hinten, wie beim Fahrrad, sind Plicht. Seitliche Reflektoren erhöhen die Sicherheit.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Eine helltönende Glocke oder eine Hupe ist eine Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Jeder E-Scooter muss mit zwei voneinander unabhängige Bremsen ausgestattet sein.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein, aber nicht mitgeführt werden.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter
  • E-Scooter - Was sind die Voraussetzungen für die Straßenzulassung ?

    Eine Versicherungsplakette/Kennzeichen muss hinten am Fahrzeug angebracht sein.

    Hinweis ! Die Nutzung ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr kann nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat darstellen.

    © Landeshauptstadt Magdeburg, Mario Schröter